Der Kaufvertrag für das Unterhachinger Fußballstadion und die angrenzenden Flächen wurde - wie bereits veröffentlicht - endverhandelt und vom Gemeinderat einstimmig freigegeben. Der gutachterliche festgelegte Kaufpreis wurde bereits öffentlich kommuniziert.
Zwischenzeitlich war auch ein Notartermin anberaumt worden, um die vereinbarte Frist zur Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zum 30. November 2024 zu wahren. Diese Frist war festgelegt worden, um den Spielbetrieb im Jahr 2025 für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Leider hat die Haching Sportpark GmbH den Notartermin sehr kurzfristig abgesagt.
Der Gemeinderat hat daher in seiner heutigen Sitzung die Weichen dafür gestellt, mit allen beteiligten Nutzern des Stadions neue Vereinbarungen abzuschließen, um einen rechtssicheren Spielbetrieb für die laufende Saison sicherzustellen. In diesem Rahmen hat der Gemeinderat weiterhin einstimmig beschlossen, der Haching Sportpark GmbH (Spielvereinigung Unterhaching) ein befristetes Vorkaufsrecht für den Kauf des Stadions einzuräumen. Damit besteht für die Spielvereinigung auch weiterhin die Möglichkeit, das Stadion und die angrenzenden Flächen käuflich zu erwerben.