Rund 11.800 Wahlberechtigte aus Holzkirchen sind am 23.02.2025 aufgerufen, ihre Stimme bei der vorgezogenen Bundestagswahl abzugeben. Die Wählerinnen und Wähler haben für die Briefwahl allerdings weniger Zeit als üblich. Die Stimmzettel stehen voraussichtlich frühestens ab 10. Februar 2025 zur Verfügung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten etwa ab 21. Januar per Post zugestellt. Mit den Wahlbenachrichtigungen können die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen bzw. die Briefwahl vor Ort im Rathaus kann allerdings erst erfolgen, wenn der Gemeinde die amtlichen Stimmzettel zur Verfügung gestellt wurden. Da es sich um eine vorgezogene Wahl mit verkürzten Fristen handelt, stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025 zur Verfügung. Hintergrund ist, dass erst am 30. Januar 2025 endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen. Im Anschluss müssen die Stimmzettel noch gedruckt werden.
Der Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen können ab 21. Januar 2025 über die Website der Marktgemeinde oder mittels QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet, beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir darum, die Wahlbenachrichtigung sobald wie möglich auszufüllen. Auch können Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung (Rückseite) in unseren Hausbriefkasten einwerfen oder uns per Post zusenden. Dann senden wir Ihnen die Briefwahlunterlagen zu, sobald sie zur Verfügung stehen.
Für die direkte Briefwahl im Rathaus stehen bei dieser Wahl zwei Wahlkabinen zur Verfügung. Die ausgefüllten Wahlunterlagen (roter Wahlbrief) können auch direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden, dadurch geht keine Zeit für den Postweg verloren – dies ist bis 23.02.2025 18:00 Uhr möglich.
Wichtig: Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und nicht sicher sind, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie sich gern an das Einwohneramt wenden. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen Sie sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.