Lange Wartezeiten nahmen die Münchner vergangene Woche in Kauf, um sich für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ einzutragen. Mit dem Start der Eintragungsfrist können die Initiatoren des Volksbegehrens also vollends zufrieden sein. Trotz des erfolgreichen Starts melden sich auch immer häufiger kritische Stimmen zu Wort, vor allem von Seiten der Landwirte.
„Auch wir Bauern wollen die Bienen und Insekten schützen“, erklärt der Vorsitzende des Vereins HeimatLandwirte, Thomas Weigl. Aber das Volksbegehren erinnere an einen modernen Ablasshandel, bei dem die Menschen mit ihrer Unterschrift ihr schlechtes Umweltgewissen beruhigten und die gesamte Verantwortung auf die Landwirte abwälzten. „Stattdessen sollten Bürger und Bauern gemeinsam für die Artenvielfalt eintreten“, fordert er stellvertretend für rund 140 Landwirte in der Region.
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten. „Die Folgen des Insektenschwunds für die Menschen sind fatal“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. Denn Insekten übernehmen, vom Menschen oft unbemerkt, vielfältige Aufgaben an der Basis unserer Ökosysteme. „Wenn wir unser Fundament verlieren, bricht die ganze Konstruktion darüber auch zusammen. Der Mensch hängt hier mit seinem ganzen Schicksal voll mit drin.“
Die Landwirte kritisieren jedoch, dass im Gesetzentwurf des Volksbegehrens zum Beispiel vergessen wurde, die Hausgärten einzubeziehen. Die machen 3,5 Prozent der Fläche in Bayern und damit genausoviel wie die Naturschutzgebiete im Freistaat aus. „In vielen Privatgärten werden aber Steinwüsten gepflegt, Nadelgehölze gepflanzt oder der Mähroboter läuft von April bis November“, so Weigl. Statt den Klee aus dem Rasen zu stechen, damit ja keine Biene draufsitzt, könnten aber auch die Privatgärtner wenigstens die Hälfte des Rasens als Blühfläche stehenlassen und Obstbäume, Linden und Staudenblumen pflanzen. „Denn von diesen Flächen muss niemand seinen Lebensunterhalt verdienen.“
Noch bis zum 13. Februar müssen sich rund 1 Million bayerische Bürgerinnen und Bürger in den Rathäusern eintragen, damit das Volksbegehren im Sommer 2019 stattfinden kann. Bayern ist Spitzenreiter bei Volksbegehren in Deutschland und blickt auf eine lange Tradition der direkten Demokratie zurück. Das Initiativrecht der Bürgerinnen und Bürger, ein neues Gesetz zur Abstimmung vorzulegen, steht dabei dem des Parlaments gleich. Dies bedeutet, dass ein bürgerliches Gesetzesvorhaben tatsächlich auch bindendes Gesetz wird, sofern es eine qualifizierte Mehrheit im Wahlvolk findet und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Alle Münchner Stimmberechtigten können sich an allen sieben Eintragungsstellen in der Landeshauptstadt eintragen, unabhängig von ihrem Wohnbezirk oder der Postleitzahl. Wichtig: Wer sich eintragen möchte, muss seinen Personalausweis dabeihaben. Die Eintragungsstellen sind: • Rathaus München, Stadtinformation, Marienplatz 8 (Neues Rathaus): Mo ‒ Fr: 10 ‒ 20 Uhr, Sa: 10 ‒ 16 Uhr, So (10. Februar): 10 ‒ 16 Uhr, Mi (13. Februar): 8 ‒ 20 Uhr • Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19 (Isarvorstadt) • Bezirksinspektion Mitte, Tal 31 (Altstadt) • Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56 (Moosach) • Bezirksinspektion Ost, Friedenstraße 40 (Berg am Laim) • Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9 (Sendling) • Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486 (Pasing) jeweils: Mo/Mi: 7.30 ‒ 16.30 Uhr, Di: 8.30 ‒ 18.00 Uhr, Do: 8.30 ‒ 17.00 Uhr, Fr: 7.30 ‒ 12.00 Uhr, Sa/So (9./10. Februar): 10 ‒ 16 Uhr, Mi (13. Februar): 8 ‒ 20 Uhr.
Weitere Infos beim Wahlamt, Tel. 089/233/96233, E-Mail wahlamt.kvr@muenchen.de red