Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2023, die bis spätestens Mittwoch, 15. November, zu entrichten sind.
Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigener Einzahlung oder Überweisung wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben. Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter der Adresse www.muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandats auch online erteilt werden.
Die Stadt bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.