Veröffentlicht am 24.10.2024 09:51

Stadt Starnberg sperrt im Winterhalbjahr 52 Wege


Von red

Die Stadt Starnberg sperrt vom 1. November bis 31. März die beschränkt-öffentlichen Wege im Stadtgebiet. Der Beschluss wurde vom Stadtrat bereits im Februar diesen Jahres gefasst. Die Maßnahme betrifft insgesamt 52 Wege, die für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.

Beschränkt-öffentliche Wege sind im deutschen Straßen- und Wegerecht definiert als öffentlich
gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Ihre Nutzung ist auf bestimmte Verkehrsarten oder Verkehrszwecke wie beispielsweise selbständige Geh-, Rad-, Kirch- oder Schulwege beschränkt. Zu den betroffenen Verbindungen zählen unter anderem die Wege von der Giselastraße zur Josef-Fischhaber-Straße, der Dr.-Paulus-Weg sowie der Gustav-Otto-Weg, der die Gautinger Straße mit der Moosstraße verbindet.

Während des genannten Zeitraums werden diese Wege nicht geräumt oder gestreut, weshalb sich der Stadtrat zu dieser Maßnahme entschlossen hat, die der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Wege dient. Die Zugänge zu privaten Grundstücken bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich.

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