Veröffentlicht am 15.10.2024 11:42

Der neue provisorische Gehweg entlang der Würm ist fertig

Der provisorische Gehweg auf der Staatsstraße 2063 Richtung Starnberg. (Foto: Staatliches Bauamt Weilheim)
Der provisorische Gehweg auf der Staatsstraße 2063 Richtung Starnberg. (Foto: Staatliches Bauamt Weilheim)
Der provisorische Gehweg auf der Staatsstraße 2063 Richtung Starnberg. (Foto: Staatliches Bauamt Weilheim)
Der provisorische Gehweg auf der Staatsstraße 2063 Richtung Starnberg. (Foto: Staatliches Bauamt Weilheim)
Der provisorische Gehweg auf der Staatsstraße 2063 Richtung Starnberg. (Foto: Staatliches Bauamt Weilheim)

Der neue provisorische Gehweg entlang der Würm ist fertig. Das staatliche Bauamt Weilheim hat die Lösung auf eigenem Grund realisiert.

Rückblick: Im Frühjahr dieses Jahres wurde die langjährig bestehende Verbindung zwischen dem Ende des Wanderweges entlang der Würm beim ehemaligen Forsthaus Mühlthal und dem Beginn des Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2063 vom Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gesperrt. Dies führte dazu, dass Fußgänger und Radfahrer auf einer Länge von ca. 80 Metern gezwungen waren, die Fahrbahn der Staatsstraße zu benutzen. Eine Wiederherstellung der Benutzbarkeit durch das Staatliche Bauamt Weilheim der bisherigen Verbindung durch Übernahme der Verkehrssicherungspflicht auf dem privaten Gelände konnte aufgrund des schlechten Zustandes der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude nicht übernommen werden. Auch ein Grunderwerb für die Herstellung eines Geh- und Radweges war aufgrund von Verkaufsverhandlungen für dieses Grundstück nicht kurzfristig realisierbar.

Das Staatliche Bauamt Weilheim entschloss sich deshalb für die Realisierung einer Interimslösung auf eigenem Grund, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in diesem Abschnitt zu verbessern. Durch Einengung der Fahrbahn und Verbreiterung des Banketts wurde ein provisorischer Gehweg mit Kiesoberfläche direkt neben der westlichen Fahrspur errichtet. Dieser Gehweg wird von der Fahrbahn mit Leitschwellen abgegrenzt. Fahrradfahrer, die diesen provisorischen Gehweg benutzen wollen, werden gebeten, abzusteigen und ihr Fahrrad diese kurze Strecke zu schieben. Die bestehende Warnbeschilderung „Achtung Fußgänger“ sowie die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer bleiben weiterhin bestehen.

Ausblick: Diese provisorische Lösung wird solange Bestand haben, bis der Grunderwerb für einen 2,50 Meter breiten Geh-und Radweg möglich ist. „Denn das strategische Ziel des Staatlichen Bauamts Weilheim lautet nach wie vor, hier an dieser Stelle einen den gültigen Regelwerken entsprechenden Geh- und Radweg zu bauen, der voll funktionsfähig ist und seinen Namen auch verdienen wird“, blickt Jacob Eberle, Gebietsinspektor in der Abteilung Straßenbau Nord am Staatlichen Bauamt Weilheim, positiv in die Zukunft.

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