In München sind 752.873 Pkw zugelassen (Stand 1.1. 2025) und damit kommt ziemlich genau ein Privat-Pkw auf jeweils drei „Hauptwohnsitz-Münchner”. Parkplätze sind vielerorts kaum noch zu finden; auf den Gehweg auszuweichen, ist für Autofahrer daher oft „alternativlos”. Dort versperren sie aber häufig Fußgängern den Weg und machen Eltern mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrern das Durchkommen schwer bis unmöglich. Die Bezirksausschüsse bekommen immer wieder Beschwerden von Bürgern, dass diese die Gehwege wegen zugeparkter Pkw nicht benutzen können.
Gehwege gehören den Fußgängern - sie müssen sicher unterwegs sein können.
Autos brauchen Parkraum - sie werden nicht einfach so verschwinden.
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In München war das Gehwegparken seit „Autofahrergedenken” geduldet. Das ändert sich seit einiger Zeit. Im Münchner Süden etwa bekräftigte der Bezirksausschuss schon vor längerem, dass im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern, Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen für Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle und Kinder bis zehn Jahre mit Fahrrädern eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung stehen muss.
Wie im Münchner Süden wünschen sich auch Bürger in anderen Vierteln ein konsequentes Vorgehen gegen Gehwegparker: So empfahlen die Bürgerversammlungen u.a. in Sendling und in Laim, in Neuhausen-Nymphenburg und der Maxvorstadt mehr Kontrollen und das Ahnden des Falschparkens.
Auf der anderen Seite plädieren immer wieder Bürger dafür, in Straßen, in denen das Gehwegparken seit Jahrzehnten konfliktfrei funktioniert, Augenmaß walten zu lassen. Gerade dort, wo sich durch große Baustellen wie der Westtangente der Parkdruck verschärft, könne „leben und leben lassen” hilfreich sein.
Der Behindertenbeirat in München hat alle Bezirksausschüsse aufgefordert, sich für barrierefreie Gehwege stark zu machen und besonders betroffene Straßen zu benennen. Das Gehwegparken müsse dauerhaft unterbunden werden.
In bestimmten Straßen hat die Kommunale Verkehrsüberwachung zunächst mit Flyern darauf hingewiesen, dass das Gehwegparken nicht mehr möglich ist; danach folgten tägliche Kontrollen. Dieses Verfahren, das der Behindertenbeirat für wirksam hält, wird aber nur in neuen Parklizenzgebieten umgesetzt.
Weniger fair als das kulante „Erst informieren - dann bestrafen” empfinden manche Laimer das Vorgehen der Polizei: In der Mathunistraße bekamen Gehwegparker Knöllchen und mussten 55 Euro bezahlen, während Gehsteigparker in der nahen Valpichlerstraße verschont worden seien - so die Beschwerden jener, die „in diese Falle getappt” sind.
Rechtlich ist daran nichts zu beanstanden: Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Gehwegparken zwar nicht ausdrücklich, aber das muss sie auch nicht. Denn: Das Regelwerk lässt das Parken auf dem Gehweg mit anderen Vorgaben ohnehin gar nicht erst zu. Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, schreibt die StVO (§2) vor - das gilt auch für parkende Autos.
Ein „behutsames und nachvollziehbares Vorgehen” hat sich das städt. Mobilitätsreferat vorgenommen. Es hat eine neue Grundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgearbeitet, nach der Kommunale Verkehrsüberwachung und Polizei vorgehen sollen. Das Vorgehen z.B. bei Gehwegparken soll „durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit intensiv kommuniziert und begleitet werden, um positiv auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer*innen einzuwirken”, so das Mobilitätsreferat. Es hat diesen Vorschlag im Januar mit seinem Konzept „Management des öffentlichen (Straßen-)Raumes“ dem Stadtrat vorgelegt. Dieser hat seine Entscheidung dazu vertagt, will sich aber im Februar damit befassen.