Kein Feuerwerk rund um die bayerischen Schlösser
Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (auch auf Plätzen und Innenhöfen) keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Regelung gilt ganztägig an Silvester, Dienstag, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar.
30.12.2024 06:00 Uhr
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