Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
Zahlreiche alte, kranke und behinderte Menschen brauchen die Unterstützung eines vom Amtsgericht bestellten rechtlichen Betreuers. Dieser organisiert einen Heimplatz oder Pflegedienst, stellt Anträge an Krankenkassen oder Behörden oder bespricht mit dem Arzt die medizinische Behandlung. Betreuung ist ein Ehrenamt, das vor allem von nahen Angehörigen übernommen wird, aber auch jedem offen steht, der sich für einen hilfsbedürftigen Menschen engagieren will.
05.10.2023 10:53 Uhr
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