Veröffentlicht am 14.11.2024 09:49

Wege im Winter sichern


Von red

Mit dem bevorstehenden Wintereinbruch erinnert die Gemeinde Gilching alle Anwohnerinnen und Anwohner daran, ihrer Pflicht zur Sicherung von Gehwegen und Fahrbahnen nachzukommen. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum durch verlässliche Räum- und Streumaßnahmen.

Als Vorder- und Hinteranlieger sind Bürger verpflichtet, Gehwege und Fahrbahnen auf einer Breite von 1,20 Metern von Schnee und Eis zu befreien. Für die Sicherheit bei Glätte durch Schnee, Reif oder Eis ist der Einsatz von Sand oder Splitterforderlich. Tausalz darf nur bei außergewöhnlicher Glättegefahr verwendet werden. Diese Maßnahmen sind an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr so oft wie nötig bis 20 Uhr durchzuführen.
Die Gemeinde bittet Anwohner außerdem, Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße abzustellen. Parkende Fahrzeuge behindern oft die Durchfahrt von Räumfahrzeugen und können diese teils vollständig blockieren.
In Ausnahmefällen kann der Bauhof Gehwege räumen, allerdings ohne Haftungsübernahme und ohne Gewährleistung. Diese Einsätze entbinden Anwohner jedoch nicht von ihrer Pflicht zur regelmäßigen Räumung und Streuung gemäß der geltenden Verordnung.

Kostenloses Streugut

Kostenloses Streugut (Splitt) steht für private Haushalte am Bauhof (Rudolf-Diesel-Straße 3) zu folgenden Zeiten zur Verfügung: dienstags von 12 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Die vollständige Verordnung zur Sicherung von Gehwegen im Winter kann im Bauamt (Zimmer O1.20) eingesehen oder online unter dem Titel „Verordnungüber die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter” abgerufen werden.
Für Rückfragen zur Räum- und Streupflicht steht Axel Gebhard, Gemeinde GilchingTiefbau, unter der Tel. 08105/ 386665 oder per E-Mail an gebhard@gemeinde.gilching.de zur Verfügung.

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