Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar gilt ein verkürzter Briefwahlzeitraum für Bürgerinnen und -bürger. Die Briefwahl ist voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar, möglich. Ein Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden beziehungsweise eine Abholung der Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden durch die Wahlberechtigten wird voraussichtlich ab Montag, 10. Februar, möglich sein. Diese Verzögerung ist darin begründet, dass erst am 30. Januar durch die Bundes- bzw. Landeswahlausschüsse über die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird. Erst danach können die Stimmzettel in Druck gegeben und an die Gemeinden verteilt werden.