Eine unschöne Szenen an der Isar: Ein Kind hat sich den Fuß an einer Glasscherbe aufgeschnitten und muss ins Krankenhaus – immer wieder spielen sich im Sommer an der Isar Begebenheiten wie diese ab. Ein Bürger hat deshalb den Sendlinger Bezirksausschuss aufgefordert, sich für ein Verbot von Glasflaschen und Kronkorken an der Isar und in öffentlichen Parks einzusetzen. „Nachdem ich meine Tochter wegen schweren Schnitt-Verletzungen ins Krankenhaus bringen musste, selber mir die Füße im Wasser an Glasscherben von Bierflaschen in der Isar mehrmals geschnitten habe und gestern mehrere Kinder und Erwachsene von schweren Verletzungen zum Notarzt gebracht habe, bitte ich dringend um ein längst überfälliges Verbot, bzw. stelle ich den Antrag dafür: Antrag auf Verbot von Glas-Bierflaschen/ Kronkorken an der Isar und in öffentlichen Parks“, wie der Antragssteller schreibt.
Der Sendlinger Bezirksausschuss spricht sich geschlossen gegen ein Verbot von Glasflaschen an der Isar und in öffentlichen Parks aus. „Ich sehe das eher sehr kritisch, Glasflaschen ganz zu verbieten“, so Markus Lutz (SPD), Vorsitzender im Sendlinger Bezirksausschuss. Schnell waren sich die Mitglieder im Bezirksausschuss einig: Ein Verbot von Glasflaschen soll es nicht geben. Eine Möglichkeit um herumliegende Glasflaschen und -scherben zu verhindern, sei das Aufstellen von weiteren Abstellanlagen, wie Lutz vorschlug. Auch Michael Kaiser (CSU) befürwortete mehr Abstellmöglichkeiten von Flaschen. Zudem könnten, so Kaiser weiter, mehr Kontrollen der Anlagenaufsicht helfen. Dagmar Irlinger (Grüne) sprach sich zudem dafür aus, weitere Informationen über die Zustände an der Isar einzuholen. Denkbar sei, so Irlinger, ein Feedback von der Wasserwacht. Diese könnte den Bezirksausschuss darüber unterrichten, wie viele Verletzungen an der Isar auf Glasscherben zurückgehen.
Der Bezirksausschuss hat sich im Nachgang an das Schreiben des Antragsstellers mit einem Schreiben an das Baureferat gewendet und bittet, weitere Abstellmöglichkeiten wie Glas-Container, Automaten für die Rückgabe von Flaschen sowie stärkere Kontrollen durch die Anlagenaufsicht zu prüfen.