Es ist neblig, früh dunkel und die tiefstehende Sonne schränkt die Sicht ein. Umso wichtiger ist es, dass Radler von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden. Bei einer gemeinsamen Aktion der Gemeinde Gilching, dem Radfahrclub ADFC und der Polizei gab es Informationen und praktische Tipps.
Polizeihauptmeister Timo Kimmritz von der Polizeiinspektion Germering hatte das Dienstrad als Anschauungsobjekt mitgebracht. Vorder- und Rücklicht funktionierten, Katzenaugen und Reflektorstreifen waren vorhanden. „Außerdem tragen wir beim Radln einen Helm und sichtbare Kleidung“, informierte er.
Mobilitätsbeauftragte der Gemeinde, Sofiia Vernydub, zeigte an einem Fahrrad beim Bahnhof Gilching-Argelsried ein Negativbeispiel. Das Rad hatte weder Lichter noch die erforderlichen Reflektoren. „Ein Großteil der Fahrräder, die hier abgestellt sind, sind nicht verkehrssicher“, konstatierte Josef Holzner (ADFC).
Die Aktion hatte die Mobilitätsbeauftragte im Rahmen der Aktion AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen) initiiert. Innerhalb der vierjährigen Bewerbungsphase muss die Gemeinde nämlich Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Fahrrad“ betreiben. Vernydub hat die Erfahrung gemacht, dass trotzdem viele Radler nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen informiert sind. Deswegen verteilte sie „Lichtgutscheine“, mit denen man seine Fahrradbeleuchtung überprüfen lassen konnte.
Was ist denn nun notwendig? Ein Scheinwerfer und ein weißer Reflektor vorne, Rücklicht und roter Reflektor hinten, gelbe Rückstrahler in den Pedalen, reflektierende weiße Streifen auf jeder Seite in den Reifen, reflektierende Speichenhülsen oder gelbe Katzenaugen in den Speichen.
Es genüge übrigens nicht, dass ein Radl lediglich ein Licht hat, dieses muss zugelassen sein, informierte Holzner. Ein Wellensymbol, der Buchstabe „K“ und eine Nummernfolge werden als Prüfzeichen vom Kraftfahrzeugbundesamt vergeben. Und die Lichter müssen so eingestellt werden, dass der Boden in zehn Metern ausgeleuchtet wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Ganz streng wird es die Polizei nicht nehmen, versicherte Kimmritz. Wenn ein Rad ausreichend beleuchtet sei, dann sei man schon zufrieden.
Viel mehr Sorgen bereiten ihm die Roller, mit denen die Grundschüler in die Schule fahren oder die kleinen Laufräder der Kindergartenkinder. Die haben grundsätzlich weder Licht noch Reflektoren, ist dann noch die Kleidung dunkel, dann kann es gefährlich werden. Hier müsse mit heller Kleidung, auf die Leuchtstreifen aufgebracht sind, gegengesteuert werden. „Zum Glück haben die Schulranzen heute alle Reflektorstreifen“, freute sich Kimmritz.
Birgit Wessel vom ADFC hatte Leuchtwesten dabei, die sie an Kinder verteilte. Auch ein „ADFC-Kind“, wie es Wessel bezeichnete, radelte vorbei. An dem Rad waren alle Leuchtkörper funktionsfähig. Die Reifen hatten Leuchtstreifen, das Kind einen Helm und eine helle Jacke und das Radl war sogar gegen Diebstahl kodiert. „Vorbildlich!“, waren sich alle einig.