Die Gemeinde Tutzing bittet alle Grundstückseigentümer vor dem Winter noch einmal ihre Anpflanzungen zu überprüfen, sodass Hecken oder Bäume nicht in den Gehweg oder auf die Straße ragen, und diese gegebenenfalls auf die vorgeschriebenen Lichtraumprofile zurückzuschneiden. Diese betragen an Gehwegen eine Höhe von 2,50 Meter und an den Straßen eine Höhe von 4,50 Meter. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass schneebedeckte Äste sich stärker absenken und somit ein Hindernis für Fußgänger und Fahrzeuge darstellen können. Anpflanzungen sind in betroffenen Bereichen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.