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So sollte es nicht sein: Behinderungen durch Überwuchs auf dem Gehweg und der Fahrbahn. (Foto: Stadt Starnberg)

Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum

Die Stadt Starnberg weist ausdrücklich darauf hin, dass auch im Sommer Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Bäume, Sträucher und Hecken verschönern das Starnberger Ortsbild. Häufig kommt es jedoch vor, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Hierdurch können Verkehrsteilnehmer behindert werden.
06.06.2024 09:33 Uhr
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So sollte es nicht sein: Behinderungen durch Überwuchs auf dem Gehweg und der Fahrbahn. (Foto: Betriebshof Stadt Starnberg)

Wege freihalten

Bäume, Sträucher und Hecken verschönern das Starnberger Ortsbild. Häufig kommt es jedoch vor, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindert werden. Überhängender Bewuchs schränkt die Sicht massiv ein und verdeckt Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Die Stadt Starnberg bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.
09.08.2023 10:09 Uhr
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