Die Stadt Starnberg weist darauf hin, dass auch im Sommer Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden.
Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Bäume sind auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen. Vom Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer in diesem Falle befreit, weil es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme handelt.
Weitere Infos unter www.starnberg.de im Internet.