Der Winter steht in den Startlöchern und Gilching ist auf den Winterdienst, der vom 17. November 2023 bis 15. März 2024 durchgeführt wird, gut vorbereitet. Zur Sicherheit aller möchte die Gemeinde seine Bürgerinnen und Bürger an die Räum- und Streupflicht der Gehwege im Winter erinnern.
Fahrbahnen und Gehwege sind in einer Breite von 1,20 Meter von Schnee und Eis frei zu halten. Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte ist mit Sand oder Split zu streuen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen mit Tausalz zulässig. Diese Maßnahmen sind werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr vorzunehmen. Diese Schritte sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie erforderlich.
Die Verwaltung bittet zusätzlich, alle Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Straße abzustellen, da die Durchfahrt von Raumfahrzeugen häufig durch parkende Fahrzeuge erschwert oder gänzlich blockiert wird. Sollte der Bauhof in Ausnahmen Gehwege räumen, geschieht dies ohne Haftungsübernahme und ohne Gewähr. Es entbindet Anwohnerinnen und Anwohner nicht von der verordnungsgemäßen Räum- und Streupflicht.
Streugut (Split) kann am gemeindlichen Bauhof in der Rudolf-Diesel-Straße 3 in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind dienstags von 12 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Nähere Informationen gibt es in der Gemeindeverordnung, die im Bauamt zur Einsichtnahme ausliegt oder unter online auf der Gemeindeseite unter www.gilching.de aufgerufen werden kann. Weitere Auskünfte zur Räum- und Streupflicht gibt es beim Bauamt unter Tel. 08105/386667 oder beim Bauhof
unter Tel. 08105/8167.