Veröffentlicht am 03.09.2024 11:35

Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft lädt zur Stadtmeisterschaft im Sportschießen ein


Von red

Die Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft (FSG) Weilheim lädt von Dienstag, 17. September, bis Freitag, 20. September, zu ihrer 31. Stadtmeisterschaft im Sportschießen ein. Veranstaltungsort ist die Schießstätte (Schützenstr. 28). Die Wettbewerbe finden jeweils von 18 bis 22 Uhr statt. Die Siegerehrung wird am Samstag, 28. September, um 19 Uhr in der Schießstätte abgehalten.

Offen für alle

Die Stadtmeisterschaften stehen allen Bürgerinnen und Bürgern von Weilheim, Angestellten von örtlichen Firmen und Behörden sowie Mitgliedern aller Weilheimer Vereine offen. Die Wettbewerbe umfassen die Disziplinen Luftgewehr, Luftpistole und Luftgewehr-Auflage (ab 51 Jahren, Zehntelwertung laut DSB). Die getrennte Wertung für Gastschützen ermöglicht es auch Nichtschützen, sich mit etwas Glück einen Platz in den vorderen Reihen zu sichern.
1. Bürgermeister Markus Loth und der 1. Schützenmeister der FSG, Peter Schwelle, laden alle Einwohner und Interessierten zur Teilnahme ein und betonen, dass das Turnier, sich durch eine ausgeklügelte Wertung für Gast- und Sportschützen auszeichnet und somit Gelegenheit für eine breite Teilnahme und spannende Wettkämpfe bietet.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, in verschiedenen Disziplinen anzutreten, darunter Einzel- und Mannschaftswettbewerbe. Mannschaften können aus bis zu sechs Schützen bestehen, wobei die besten vier gewertet werden. Auch Einzelschützen haben die Chance auf Preise und Urkunden bis zum 10. Platz. Besonders interessant ist der Hans-Ferchl-Gedächtnispokal, bei dem der beste Teiler aller Teilnehmer auf 1 Schuss (rote Einzelscheibe) gewertet wird.

Hier gibt's Infos

Weitere Infos gibt es unter www.fsg-weilheim.de. Anmeldeformulare sind persönlich vor Ort auszufüllen oder über die Homepage auszudrucken und vorausgefüllt mitzubringen. Jugendliche unter zwölf Jahren können nicht teilnehmen, Jugendliche ab zwölf Jahren benötigen eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Anwesenheit eines Sorgeberechtigten. Luftgewehre und Luftpistolen können gestellt werden. Es können auch eigene Sportgeräte mitgebracht werden.

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