Veröffentlicht am 30.03.2010 13:05

Klare Regeln

Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)
Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)
Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)
Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)
Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)

Ähnlich der bestehenden Satzung für die Fußgängerzonen in der Münchner Innenstadt macht sich auch der BA Gedanken um klare Regeln für den Pasinger Bahnhofsvorplatz. Spätestens mit der Fertigstellung der Umbauten am Bahnhof und der Verlegung der Tram nach Pasing wird der Publikumsverkehr am und um den Bahnhof sprunghaft ansteigen, schätzt das Gremium.

„Wir brauchen klare Bestimmungen für übersichtliche Zuständigkeiten und ein einheitliches Vorgehen auf dem gesamten Gelände“, war sich BA-Vorsitzender Christian Müller sicher. „Vor allem müssen wir uns einig sein, was dieser Platz künftig insgesamt darstellen soll, damit sich Leute unterschiedlicher Interessen dort aufhalten können.“

Dem Antrag der CSU zur Erstellung einer Satzung für den betroffenen Bereich mochte die rot-grüne Mehrheit im BA trotzdem nicht so recht zustimmen und plädierte für eine Vertagung. Es ginge nicht, dass Grundrechte eingeschränkt würden, so Müller. Erst einmal müsse sich das Gremium einigen, was überhaupt geregelt werden sollte. „Geht es darum, dass Menschen mit schmutziger Kleider nicht mehr den Platz betreten dürfen oder geht es um die Buden der Bahn AG?“, fragte Müller in die Runde.

Rechtlich schwieriges Terrain

Derzeit hat die Bahn AG alleiniges Hausrecht auf dem Bahnhofsvorplatz. Gibt es Ärger, kann daher die herbeigerufene Polizei zwar schlichten, aber Platzverweise gelten nur in Absprache mit dem Hausherrn. Auch andere Anlieger müssen ihre Interessen juristisch klären. „Das müssen nicht unbedingt die Interessen des BA sein“, schränkte Müller ein.

Die CSU-Antragsteller sahen einer Einigung mit Stadt und Eigentümern dagegen optimistisch entgegen. „Ich gehe davon aus, dass wir bei der Erarbeitung einer Satzung von der Stadt einbezogen werden“, hoffte CSU-Fraktionsvorsitzender Frieder Vogelsgesang. Das Thema müsse nur endlich angestoßen werden. Auch seine Fraktionskollegin Maria Osterhuber-Völkl gab zu bedenken: „Es muss keine Satzung sein. Wichtig sind klare Regeln. Und für den Fahrradtunnel kann ich mir eine Hausordnung vorstellen.“

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