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Der Bahnhofsplatz in Pasing gleicht eher einer Baustelleneinrichtung als einem „urbaner Aufenthaltsort“. Für ein künftiges harmonisches Miteinander in diesem öffentlichen Raum ringt der BA um eine Satzung, die klare Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regeln. (Foto: US)

Klare Regeln

Ähnlich der bestehenden Satzung für die Fußgängerzonen in der Münchner Innenstadt macht sich auch der BA Gedanken um klare Regeln für den Pasinger Bahnhofsvorplatz. Spätestens mit der Fertigstellung der Umbauten am Bahnhof und der Verlegung der Tram nach Pasing wird der Publikumsverkehr am und um den Bahnhof sprunghaft ansteigen, schätzt das Gremium.
30.03.2010 13:05 Uhr
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