Nach mehrmaliger Vertagung hat der BA Neuhausen-Nymphenburg nun in seiner Juni-Sitzung eine Stellungnahme zu Veranstaltungen sowie Sondernutzungen auf öffentlichem Verkehrsgrund beschlossen. Insbesondere auf dem Rotkreuzplatz war es immer wieder zu Kundgebungen und Versammlungen gekommen, die nicht im Sinne des Stadtteilgremiums waren. Deshalb war schon im vergangenen Jahr über eine etwaige Beschränkung nachgedacht worden. Durch zahllose Veranstaltungen, die mit dem Stadtteil nichts zu tun hätten, werde der zentrale Platz im Herzen Neuhausens abgewertet und „verramscht”, so die einhellige Meinung der BA-Mitglieder.
Im Februar diesen Jahres hatte sich nun das Kreisverwaltungsreferat (KVR) an die Bezirksausschüsse gewandt, mit der Bitte, Anregungen und Vorschläge zu Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund abzugeben. Der letzte Stadtratsbeschluss zu diesem Thema stammt vom Februar 2005, und es wurde darin ausdrücklich vermerkt, dass bei Änderungen der tatsächlichen Gegebenheiten eine Anpassung durch die Verwaltung erfolgen soll.
Das KVR sieht dies nun als gegeben an. „Durch die Entwicklungen im Veranstaltungssektor in den letzten Jahren”, so das Referat, sei es notwendig, „die in dem Beschluss getroffenen Feststellungen zu prüfen und zu überarbeiten.” Dies bestätigten auch die Diskussion in Politik und Medien.
Der BA hat inzwischen seine ursprüngliche Überlegung, Flohmärkte nur noch einmal im Monat zuzulassen, wieder aufgegeben. Grund dafür ist auch der gut integrierte Bücherflohmarkt der Kindernothilfe, der in den Sommermonaten des Öfteren auf dem Rotkreuzplatz stattfindet. Die Leiterin des Münchner Arbeitskreises der Kindernothilfe, Uschi Pilipp, hatte dem BA schon gleich bei den ersten Diskussionen zu diesem Thema eindringlich erläutert, was eine solche Beschränkung für die ehrenamtliche Münchner Gruppe bedeuten würde.
Bei der jetzt relativ kurzen Aussprache setzte sich Anton Zagel (SPD) nochmals für eine Beschränkung der Rotkreuzplatz-Nutzung auf gemeinnützige Einrichtungen, Parteien, traditionelle Feste und Märkte ein. BA-Vorsitzende Ingeborg Staudenmeyer wies jedoch darauf hin, dass dies nicht durchzusetzen sei.
Insgesamt wurde in dem Schreiben des Bezirksausschusses an das Kreisverwaltungsreferat eine maximale Veranstaltungsdauer von drei Tagen befürwortet. Mehrtägige Veranstaltungen am Rotkreuplatz sind etwa das Weinfest oder das Faschingstreiben des FCN (Fachingsclub Neuhausen). Die Häufigkeit und Dauer von Märkten (Wochenmarkt, Fischmarkt, Weihnachtsmarkt) soll nicht verändert werden. Ohne Begrenzung bleiben in der Stellungnahme auch die Häufigkeit und Dauer von (gemeinnützigen) Flohmärkten und Veranstaltungen von Gewerbetreibenden. Die Aufhebung von Freischankflächen während Veranstaltungen wurde in dem Schreiben abgelehnt, auf Straßenbanner zur Werbung für die Verantungen muss nicht verzichtet werden.
Eine Vorlage der vom KVR ausgearbeiteten neuen Richtlinien im Stadtrat ist für den Herbst diesen Jahres vorgesehen.