Veröffentlicht am 14.04.2008 14:26

Sackgasse Verbindungsstraße?


Von MS
Verbindung von Allach nach Untermenzing weiterhin nur für Krauss-Maffei-Mitarbeiter problemlos. (Foto: MS)
Verbindung von Allach nach Untermenzing weiterhin nur für Krauss-Maffei-Mitarbeiter problemlos. (Foto: MS)
Verbindung von Allach nach Untermenzing weiterhin nur für Krauss-Maffei-Mitarbeiter problemlos. (Foto: MS)
Verbindung von Allach nach Untermenzing weiterhin nur für Krauss-Maffei-Mitarbeiter problemlos. (Foto: MS)
Verbindung von Allach nach Untermenzing weiterhin nur für Krauss-Maffei-Mitarbeiter problemlos. (Foto: MS)

Am 2. April sprach sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung und der Bauauaschuss für die Variante 1 in Sachen „Verbindungsstraße Angerlohe / Ludwigsfelder Straße“ aus. Für die Allach-Untermenzinger könnte dies bedeuten, dass sie noch sehr lange weite Umwege fahren müssen.

Seit dem ICE-Ausbau und der damit verbundenen Schließung des Bahnübergangs Krauss-Maffei-Straße Ende 2004 hat sich die verkehrliche Erschließungsqualität stark verschlechtert. Eine Lösung sollten nun zwei Varianten erbringen, deren Machbarkeit im vergangenen Jahr von der Stadt untersucht wurde. Beide Varianten verlaufen von der Ludwigsfelder Straße aus im Zuge der Krauss-Maffei-.Werkstraße nach Süden bis zur Einmündung in die Reinhard-von-Frank-Straße. Der Unterschied liegt in ihrem Verlauf: während Variante 1 über vorhandene werksinterne Verkehrsfläche von Krauss-Maffei verläuft und dabei dessen Stellplätze tangiert, verläuft Variante 2 durch Freiflächen, die als so genannte Fauna Flora Habitat (FFH)-Flächen gemeldet sind. Die letztere Variante erfordert daher einen „entsprechend hohen Ausgleichsbedarf“, der jedoch gegenwärtig noch zu quantifizieren sei, wie die Beschlussvorlage vermerkt.

FFH-Status in Variante 2 hinderlich?

Für die Stadt steht fest, dass aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht die erste Variante den Vorzug erhalten soll. Auch bei ihr seien zwar Ausgleichsflächenerfordernisse und FFH-Verträglichkeitsabschätzungen zu berechnen, doch greife sie nicht in das gemeldete FFH-Gebiet ein. Zudem sei ihre Neuversiegelung gegenüber der zweiten Variante um eine Straßenfläche von ca. 600 bis 700 Quadratmeter geringer. Die Kosten lägen voraussichtlich bei 2,4 Millionen Euro. Demgegenüber sei die naturschutzfachliche und –rechtliche Genehmigungsfähigkeit von Variante 2 äußerst fraglich. FFH-Flächen seien nach europäischem Recht geschützt. Die reinen Baukosten seien zwar so hoch wie bei Variante 2, doch die Gesamtkosten seien noch nicht abschätzbar, da der Ausgleich für den Eingriff in die Natur erst kalkuliert werden müsse.

Für Krauss-Maffei wiederum gelte Variante 1 nur dann als praktikabel, wenn eine zusätzliche LKW-Spur eingerichtet würde, da es sonst zu erheblichen Verkehrsbehinderungen zwischen dem eigenen Werksgelände und dem öffentlichen Verkehr kommen könnte. Das Unternehmen rechne vor allem mit einem Rückstau an seiner Werkszufahrt. Als negativ werde auch die erforderliche Beseitigung bzw. Verlegung von 34 Mitarbeiterparkplätzen empfunden. Krauss-Maffei müsste für diese einen Ersatz auf dem eigenen Gelände finden, was sich schwierig gestalte. Das Unternehmen, das seine Interessen nur unbefriedigend gewahrt sieht, favorisiert daher die von der Stadt wenig akzeptierte Variante.

Neuerliche Verhandlungsschleife

Ein zusätzliches Ärgernis für Krauss-Maffei, das sich auf eigene Kosten eine verkehrliche Erschließungsstraße errichtete, bildet der Umstand, dass die Stadt vor der Schließung des Bahnüberganges dem Konzern versprochen habe, eine öffentliche Straße hinter dem Werksgelände zu errichten, dieses Versprechen aber nicht eingehalten habe. Die Stadt leugnet jedoch, ein solches Versprechen je gegeben zu haben und es auch nicht erforderlich gewesen sei, da die verkehrliche Erschließung von Krauss-Maffei „zu jeder Zeit sichergestellt war“.

Die Beschlussvorlage schlägt daher vor, die weiteren Planungsschritte zur Realisierung von Variante 1 einzuleiten. Hierzu müsse die Verwaltung weitere Verhandlungen über eine Kostenübernahme der bestehenden Werksstraße durch die Landeshauptstadt sowie gegebenenfalls über eine Kostenbeteiligung von Krauss-Maffei an der insgesamt neuen öffentlichen Straße führen.

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