Die Gemeinde packt die Kommunale Wärmeplanung an und hat damit die Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung (Rosenheim) beauftragt. Die Wärmeplanung für Krailling soll aufzeigen, wie der Wärmebedarf in der Gemeinde in Zukunft durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Ricarda Weimar, zweite Bürgermeisterin von Krailling, erläutert dazu: „Die kommunale Wärmeplanung ist ein weiterer Baustein unseres Gesamtkonzepts für ein klimaneutrales Krailling. Wir schaffen damit weitere Planungsgrundlagen für eine zukunftsfähige Infrastruktur und entwickeln Zukunftsszenarien ohne fossile Energieträger.“
Der Gesetzgeber hat Fakten geschaffen. Gemeinden wie Krailling mit weniger als 10.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen. Mit deren Erstellung hat der Gemeinderat nach einer Ausschreibung die Bietergemeinschaft aus Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) beauftragt, das seit dem 1. Oktober 2024 zur Bayernwerk-Gruppe gehört.
„Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen!“ - Projektleiter Steffen Mayer von der Bayernwerk Netz betonte beim Auftaktgespräch im Rathaus, die KWP liefere einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen und setze Prioritäten für die Zukunft: Welche Wärmequelle macht in welchem Teil des Stadtgebiets Sinn? „Was davon tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, muss die Gemeinde in einem nächsten Schritt entscheiden“, so Mayer.
Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbraucher, Erzeuger, Energiequellen: Nils Schild und Béla van Rinsum von INEV informierten, dass man mit Unterstützung der Verwaltung bereits mit der Datenerhebung begonnen habe. „Wir werden zusätzlich mit allen relevanten Akteuren vor Ort nochmals Kontakt aufnehmen, um aktuelle und detaillierte Daten erfassen und auswerten zu können“, sagte Steffen Mayer.
Kommunalbetreuer Stefan Drexl (Bayernwerk Netz GmbH) betonte, eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit sei von zentraler Bedeutung. Daher gehört auch die Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung zu den Aufgaben, die für das kommende Jahr auf der Agenda der KWP stehen.
Aufgabe der KWP ist es nach den gesetzlichen Vorgaben nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern, oder gar fixe Preise für die Wärmelieferung an Endkunden. „Das wäre nach Abschluss der KWP dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Mayer.
Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Gemeinden in der Größenordnung von Krailling, dass neue Gas- oder Ölheizungen für den Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten gilt die 65-Prozent-Regel sofort.