Veröffentlicht am 04.10.2011 00:00

Unterschleißheim · Hüh und Hott am Hollerner See


Von red
In Richtung Unterschleißheim war das Thermalbad vorgesehen. Die Unterschleißheimer SPD beantragte, eine großflächige Bebauung auszuschließen. 	 (Foto: bb)
In Richtung Unterschleißheim war das Thermalbad vorgesehen. Die Unterschleißheimer SPD beantragte, eine großflächige Bebauung auszuschließen. (Foto: bb)
In Richtung Unterschleißheim war das Thermalbad vorgesehen. Die Unterschleißheimer SPD beantragte, eine großflächige Bebauung auszuschließen. (Foto: bb)
In Richtung Unterschleißheim war das Thermalbad vorgesehen. Die Unterschleißheimer SPD beantragte, eine großflächige Bebauung auszuschließen. (Foto: bb)
In Richtung Unterschleißheim war das Thermalbad vorgesehen. Die Unterschleißheimer SPD beantragte, eine großflächige Bebauung auszuschließen. (Foto: bb)

Der Unterschleißheimer Bürgerentscheid mit einem klaren Nein zur Thermal-Anlage am Hollerner See hatte den Zweckverband »Erholungsgebiet Hollerner See«, bestehend aus der Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Eching im vergangenen Jahr stark ins Wanken gebracht.

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Ursprünglich wurde der Zweckverband im Jahr 2003 geschlossen mit dem Ziel, Entwicklung, Ausbau und Nutzung des Erholungsgebietes zu regeln. Man wollte die Flächen auf Echinger Gebiet rund um den Hollerner See unter Einbeziehung des Thermalwassers von Unterschleißheim gemeinsam entwickeln. Nach dem Bürgerentscheid gegen eine Therme à la Erding schien das Ende des Zweckverbandes besiegelt, war aber damit lange noch nicht rechtlich geregelt. Zum Austritt aus dem Verband bedürfe es laut der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Freising, eines triftigen Grundes. Den aber sah die Behörde in dem Bürgerentscheid nicht. Ganz anders beurteilte das bisher die Regierung von Oberbayern – angerufen von den Unterschleißheimern, die argumentierte, dass zum Vollzug des Bürgerentscheids der Austritt aus dem Zweckverband zwingend notwendig sei. »Dies ist nun nicht mehr nötig«, verkündete das Unterschleißheimer Stadtoberhaupt, Rolf Zeitler in der Zweckverbandssitzung am Mittwoch vergangener Woche »die Regierung geht damit jetzt mit unserer Auffassung konform«, verkündete Zeitler diese Kehrwende sichtlich froh und zufrieden. Nun steht einer weiteren Zusammenarbeit der beiden Kommunen in Sachen See nichts mehr im Wege. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte es der Echinger SPD-Gemeinderat Edmund Cohnen auf den Punkt gebracht. „Wenn wir das Thermalwasser und die Therme heraus lassen, gibt es noch genug gemeinsame Ziele.«

Keine Gemeinde will vor Gericht

Und dass weder Echings Bürgermeister Josef Riemensberger noch Rolf Zeitler sich vor Gericht wieder sehen wollten, hatten beide ohnehin stets betont.

Nun aber hat ein von Unterschleißheim in Auftrag gegebenes Gutachten einer Münchner Sozietät erbracht, dass der Zweckverband von Grund auf rechtswidrig sei, da das Erholungsgebiet überregionale Bedeutung habe und auch das Ziel nicht kommunal ausgerichtet, sondern ein Unternehmerisches sei. Eine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung sei also gegeben. Riemensberger und auch Zeitler gingen nicht auf die Inhalte des Gutachtens ein, Zeitler regte sich jedoch darüber auf, dass hier eine Weitergabe nichtöffentlicher Dokumente erfolgt sei. »Wir wollten nichts verheimlichen, aber rechtlich dürfen wir nichts sagen, denn die Untersuchungen beruhen auf den Ergebnissen nichtöffentlicher Sitzungen«, versicherte Zeitler. Christoph Böck (SPD), Unterschleißheims dritter Bürgermeister, formulierte seinen Wunsch, dass in die Satzung das Ziel aufgenommen werde, keine großflächige Bebauung am Hollerner See anzustreben.

Investitionen müssen sich auch lohnen

Zeitler lehnte dies ab: »Dafür gibt es keine Notwendigkeit, denn Eching habe im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan keine Bestrebungen zu baulichen Aktivitäten erkennen lassen.« Zudem liege die Planungshoheit bei den Echingern.

Echings Bürgermeister Josef Riemensberger hingegen gab zu bedenken, dass der Zweckverband den Verpflichtungen zum Erhalt des Naherholungsgebietes zwingend nachkommen müsse. »Hier meine ich die Grundstücke, die Unterschleißheim und Eching gemeinsam besitzen.« Er könne sich nicht vorstellen, dass diese künftig weiter brach liegen. »Die Kommunen können nicht dauerhaft auf die investierten Gelder verzichten«, so Riemensberger.

Konkrete Maßnahmen konnten in der Zweckverbandssitzung nicht beschlossen werden, es musste auch der Beschluss über den Anbau eines Versammlungsraumes an die Seewirtschaft vertagt werden. Der Grund: Die beiden Echinger Zweckverbandsmitglieder Dieter Migge und Edmund Cohnen waren samt Stellvertreter verhindert und entschuldigt. Und da Unterschleißheims zweiter Bürgermeister Theo Pregler unentschuldigt fehlte, war das Gremium mit nur drei von sonst sechs Mitgliedern an diesem Tag nicht beschlussfähig. bb

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