Am Sonntag, 15. März, ist es mal wieder so weit: Die nächsten Kommunalwahlen stehen vor der Tür. Heuer kann man sogar gleich viermal seine Stimme abgeben. In einigen Gemeinden wird es besonders spannend, weil die jeweiligen Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl antreten, also auf jeden Fall ein neues Gemeindeoberhaupt gewählt wird. So verabschieden sich die Bürgermeister Walter Brilmayer (Ebersberg), Georg Reitsberger (Vaterstetten), Udo Ockel (Kirchseeon, Albert Hingerl (Poing), Georg Hohmann (Markt Schwaben), Alois Hofstetter (Steinhöring), Eugen Gillhuber (Moosach), Max Maier (Emmering) und Franz Finauer (Anzing) um allesamt in den Ruhestand zu gehen. Die aktuellen Ergebnisse finden Sie am 15. März ab ca. 19 Uhr übrigens auf unserer Themenseite Kommunalwahl unter www.wochenanzeiger.de/2020
Am 15. März stehen im Landkreis Ebersberg nun folgende politische Ämter zur Wahl: Der Landrat (hier gibt es fünf Bewerber, Anm. der Red.), der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde, der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde und der Kreistag. Während man bei der Bürgermeister- und der Landratswahl nur je eine Stimme zu vergeben hat, stehen dem Wähler bei Gemeinde- und Kreistag so viele Stimmen zur Verfügung, wie es Plätze zu vergeben gibt. Bei den Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen gewinnt der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann. Schafft keiner der Kandidaten die 50-Prozenthürde, so kommt es am Sonntag, 29. März, zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Zum Kreistag: Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises. Davon ausgenommen sind Aufgaben, die auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbständigen Erledigung übertragen wurden. Die Größe des jeweiligen Kreistages richtet sich nach der Größe des jeweiligen Landkreises. In Landkreisen, in denen weniger als 150.000 Menschen leben, zählt er lediglich 60 Kreisräte. So werden in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Miesbach "nur" 60 neue Kreisräte gewählt.
Jeder Wähler hat, wie bereits erwähnt, so viele Stimmen wie es Kreisräte gibt. Hier besteht die Möglichkeit eine ganze Liste zu wählen, oder aber einzelnen Personen mehrere Stimmen (maximal drei!) zu geben, das nennt man dann KUMULIEREN. Der Wähler kann seine Stimmen auch über mehrere Listen hin verteilen, das nennt man dann PANASCHIEREN. Gibt man einem Kandidaten mehr als drei Stimmen ist der Wahlzettel ungültig. Das gilt auch dann, wenn man mehr Stimmen auf dem Wahlzettel ankreuzt, als einem zur Verfügung stehen. Die Kreisräte arbeiten übrigens ehrenamtlich und bekommen für ihre Tätigkeit wie auch Gemeinderäte eine Aufwandsentschädigung.
Die Zahl der Gemeinderäte einer Gemeinde richtet sich ebenfalls nach der Größe der Gemeinde. Auch hier hat jeder Bürger, der wählen darf, so viele Stimmen wie es Plätze in dem Gremium gibt. 14 Gemeinderäte gibt es in Gemeinden, die zwischen 2.000 und 3.000 Bürgern zählen, 16 Gemeinderäte gibt es bei einer Einwohnerzahl zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern, 20 bei einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern, 24 Gemeinderäte gibt es für Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Bürgern, 30 Gemeinderäte werden gewählt, wenn die Einwohnerstärke zwischen 20.000 und 30.000 Personen liegt.
Im Gegensatz zur Bundestags- oder Landtagswahl dürfen bei der Kommunalwahl nicht nur deutsche Staatsbürger wählen, sondern alle EU-Bürger, die über 18 Jahre alt sind und einen festen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. EU-Bürger dürfen aber nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden. Sie können als Kreis- oder Gemeinderat bei den Kommunalwahlen antreten.
Was viele nicht wissen, noch bis vor zwölf Jahren durfte Briefwahl nur der beantragen, der glaubhaft versichert hat, dass er tatsächlich am jeweiligen Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre auf die zunehmende Wahlmüdigkeit seiner Bürger reagiert und die Bedingungen für die Briefwahl gelockert.
Was viele übrigens auch nicht wissen: Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 15. März. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 15. März ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich sechs Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. red