Der Bund verstärkt die Förderung für Kommunen beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Mehrere Förderaufrufe werden verlängert und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.
Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Die Neuregelungen erleichtern die Antragsstellung und bieten mehr Flexibilität für die Kommunen. Das Ziel der Änderungen ist der beschleunigte Ausbau der Radinfrastruktur." Bei dem Förderprogramm ‚Kommunalrichtlinie‘, dem größten Breitenförderprogramm der NKI, werden künftig auch Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert. Kommunen können sich mit Radabstellanlagen in Bahnhofnähe und Radverkehrsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 5.000 Euro (bisherige Untergrenze 10.000 Euro) bewerben. Dabei werden bis zu 60 Prozent der Investitionen gefördert.
Dazu Lenz: „Dank dieser Neuregelung ist eine Förderung auch für kleinere Gemeinden möglich." Ziel ist es unter anderem, bis Ende 2022 deutschlandweit 100.000 zusätzliche Radabstellplätze zu schaffen.
Ab 2020 können Antragsteller beim Förderprogramm ‚Klimaschutz durch Radverkehr‘ eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent erhalten. Die Bandbreite der geförderten Projekte reicht vom Umbau einer ehemaligen Bahntrasse in einen Rad- und Fußweg bis hin zur Gestaltung ganzer Modellquartiere. Zudem hat der Bund die Laufzeit des Förderaufrufs bis Ende 2023 verlängert. Bis Ende 2022 wurde mit der jüngsten Novellierung auch das Förderprogramm für kommunale Klimaschutzmodellprojekte mit Leuchtturmwirkung verlängert. Damit können vielfältige Projekte umgesetzt werden die zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen, beispielsweise Solarthermieanlagen, intelligente Verkehrsleitsysteme oder energieautarke Kläranlagen. Die Förderung beträgt 70 Prozent.
Weitere Informationen und Beispiele zu den einzelnen Programmen erhalten Sie unter: www.klimaschutz.de/foerderung.