Erfolgreich hat der Flößer-Kulturverein München-Thalkirchen e.V. an der vierten deutschlandweiten Bewerbungsrunde für eine Eintragung als immaterielles Kulturerbe teilgenommen. In Kooperation mit den Floßmeistern Michael Angermeier, Franz Seitner und Josef Seitner wurde der Antrag beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gestellt. Seit 2. April 2020 sind die Passagierfloßfahrten auf Isar und Loisach in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes als Kulturform wirksam eingetragen.
Staatsminister Albert Füracker lobt im Anerkennungsschreiben an den Verein dieses ehrenamtliche Engagement als Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit zum Erhalt der kulturellen Vielfalt. Grundlage der Entscheidung war das Gutachten eines unabhängigen Expertengremiums, das alle in Bayern eingereichten Anträge auf Basis der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens anhand einheitlicher Maßstäbe fachlich bewertet hat.
Passagierfloßfahrten werden erstmals 1310/12 im Ratssatzungsbuch der Stadt München erwähnt. Den Münchner Flößern ist darin gestattet, von einem anderen ein Floß zu kaufen, „daz er fuer fueren will mit leuten oder mit guot“. Das schnelle Vorankommen auf dem Wasser macht das Floß bald zu einem beliebten Verkehrsmittel. Auch hochgestellte Persönlichkeiten nutzen es, wie etwa 1424 der spätere byzantinische Kaiser Johannes VIII. Palailogos auf seiner Rückreise von Italien. Je nach Wasserstand legt die Isar 8 bis 10 Flusskilometer in der Stunde zurück. Mit festgelegten Fahrpreisen und Fahrzeiten verkehren die sogenannten Ordinari-Flöße von München nach Wien. Während bis zum Ende des 19. Jahrhunderts der Waren- und Gütertransport auf dem Wasser von der Eisenbahn zurückgedrängt wird, die unabhängig von Wetter und Wasserstand unterwegs ist, nehmen die Passagierfloßfahrten allmählich zu. Mit Inbetriebnahme der Isartalbahn 1891 entwickelt sich eine neue Form von Ausflugsmöglichkeiten: Mit dem Zug ins Isartal und mit dem Floß zurück nach München. Bis heute verkehren in den Sommermonaten die Passagierflöße. Sie stehen sowohl in einer Handwerkstradition als auch im Kontext historischer Formen von Mobilität.
Mit Anerkennung der Passagierfloßfahrten als Immaterielles Kulturerbe erhält der Flößer-Kulturverein München-Thalkirchen e.V. vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat das Recht, das Logo des Bayerischen Landesverzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes zu verwenden. Die feierliche Übergabe der Anerkennungsurkunde an den Flößerkulturverein München-Thalkirchen e.V. und an die Floßmeister von Isar und Loisach erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen eines Festakts.