Zum Stand Freitag, 9. Oktober, 16.00 Uhr ist bei 69 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Bisher sind im Landkreis insgesamt 837 Infektionen aufgetreten. 761 Erkrankte sind wieder gesund, sieben sind leider verstorben. Als Kontaktpersonen in Quarantäne bleiben müssen derzeit 211 Landkreisbewohner.
Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist stark angestiegen. Über die Marke 33.36 ist der Wert zum Stand auf 41 gestiegen. Damit wird auch im Landkreis Ebersberg der Signalwert von 35 überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben.
Wegen der aktuellen Entwicklung wurde kurzfristig ein außertourliches Treffen des Krisenstabs anberaumt. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes arbeiten auch am Wochenende mit Hochdruck an der Nachverfolgung der Kontakte der sogenannten Index-Fälle, also der Menschen, die aktuell mit SARS-CoV-2 infiziert sind.
In der Kreisklinik wird derzeit ein Patient mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt und es gibt dort einen Verdachtsfall. Seit vergangenem Dienstag wurden im Diagnostikzentrum in Ebersberg 387 Menschen untersucht. Beim Bürgertelefon mit der Nummer (08092) 823 680 haben sich im gleichen Zeitraum 190 Anrufer informiert. Die Hotline für Betriebe und Unternehmen verzeichnete 37 Anrufen.
Zwei Schwerpunkte gelten als Hauptursache für das schnelle und starke Ansteigen der Zahlen im Landkreis: Der Ausbruch in einer Asylunterkunft in Zorneding und eine Hochzeitsfeier, die außerhalb des Landkreises stattgefunden hat. Zunehmend wird deutlich, dass von privaten Veranstaltungen, Feiern oder Partys eine enorme Verbreitungswirkung für das Corona-Virus ausgeht.
Die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Oktober 2020 dazu:
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zu begrenzen.
Die steigenden Zahlen zeigen, dass SARS-CoV-2 noch immer unvermindert aktiv ist. Das Verhalten jedes Einzelnen entscheidet, wie stark sich das Virus ausbreiten kann. Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken) sollten vor diesem Hintergrund zur Selbstverständlichkeit werden. Nur so können wir uns selbst und andere schützen.