Veröffentlicht am 03.12.2008 00:00

Echinger »Betroffenheit« ausgedrückt


Von red

Der Echinger Bürgermeister Josef Riemensberger brachte bei Erörterungen im Ballhausforum Unterschleißheim zum Planfeststellungsverfahren für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München »die Betroffenheit« seiner Gemeinde mit Nachdruck vor.

Erweiterung des Flughafen Münchens im Erdinger Moos

Flughafen Münchens 3. Start- und Landebahn Themenseite zur Entstehung des 3. Terminals für den Munich Airport „Franz Josef Strauߓ

Er sagte, dass sich die Belastungen für das Flughafenumland bis zum Jahre 2020 im Vergleich zum Prognosehorizont noch gravierend verändern würden. Er forderte von der Planfeststellungsbehörde eigene, unabhängige Gutachten hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen einer dritten Start- und Landebahn, vor allem vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Entwicklungen und Änderungen, die das in den bisherigen Gutachten prognostizierte Wachstum und den Bedarf der dritten Start- und Landebahn erheblich bezweifeln ließen.

Auch in Sachen »verkehrliche Erschließung des Flughafens« kritisierte Riemensberger, vorliegende Gutachten stellten zu einseitig auf das Thema Wachstum ab. Aufgrund des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwungs seien erhebliche Veränderungen zu erwarten. Die Gutachten berücksichtigten dies in keiner Weise. Eine separate Betrachtung nur der dritten Startbahn allein könne nicht zielführend sein, sondern die Belastungen, die durch weitere Entwicklungen im Umland verursacht würden, müssten berücksichtigt werden.

Die Landesregierung sagte zu, die dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Gutachten nochmals zu überprüfen. Die Erwiderung der Flughafengesellschaft auf die Einwände der Gemeinde Eching wies der Bürgermeister zurück. Die Einwände würden aufrecht erhalten, da die Rechtfertigung des Vorhabens vom Antragsteller nicht ausreichend dargelegt und die Verträglichkeit des Vorhabens für die engere und weitere Umgebung ebenfalls nicht ausreichend dargestellt worden sei.

Nur wenn alle für die betroffenen Bürger wichtigen Dinge in die Abwägung einflössen und ausreichend berücksichtigt würden, könne eine Entscheidungsgrundlage gegeben sein.

Die bisher vorliegenden Unterlagen seien als Entscheidungsgrundlage keinesfalls ausreichend.

Abschließend forderte er, vor einem Planfeststellungsbeschluss sei vor allem sicherzustellen, dass alle in Aussicht gestellten und »seit langem erforderliche verkehrlichen Maßnahmen« erst umgesetzt sein müssten. Lediglich eine Annahme, dass die verkehrlichen Anbindungen »irgendwann erfolgten«, sei nicht ausreichend.

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