Hände weg von Vogelnestern
Die Brutzeit der heimischen Vögel ist in vollem Gange. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie die teils kunstvollen Konstruktionen in der Gartenhecke, im Park oder auf dem Balkon entdecken. Doch manchmal stören sie auch und man ist versucht, dasNest zu entfernen oder die Elternvögel zu vertreiben. Beides ist gesetzlich verboten, und nicht nur das. „Vogelnester, Gelege und brütende Vögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt”, erklärt Dr. Sophia Engel vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Ein Nest zur Brutzeit ohne Genehmigung zu entfernen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann richtig teuer werden.”
06.06.2024 16:02 Uhr
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