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Bezirksrätin Irmgard Hofmann. (Foto: pr)

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ein Unfall, ein Schlaganfall, … schnell kann es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich werden, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern. Daher sollten alle Personen ab 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht haben. Auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen. Vielmehr gilt es generell, sich zu überlegen, wie im Falle von schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte.
23.01.2024 12:46 Uhr
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