Ein Unfall, ein Schlaganfall, … schnell kann es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich werden, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern. Daher sollten alle Personen ab 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht haben. Auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen. Vielmehr gilt es generell, sich zu überlegen, wie im Falle von schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte.
Bezirksrätin Irmgard Hofmann informiert am Mittwoch, 31. Januar, von 18 bis 20 Uhr In der Glashalle der Stiftung ICP München
Garmischer Straße 241, ausführlich über gesundheitliche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.