Nach jahrelangem Ringen um eine gesetzliche Regelung über die Wirksamkeit und Bedeutung von Patientenverfügungen hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 das viel diskutierte 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz beschlossen, das am 1. September in Kraft getreten ist. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen wurde damit gesetzlich festgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Gewissheit, dass ihr niedergelegter Wille beachtet wird, wenn sie so krank sind, dass sie ihren Willen selbst nicht mehr äußern können.
Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München möchte die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang auf den „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ hinweisen, der ein qualitativ hochwertiges Formular für eine Patientenverfügung enthält. Die Formulare der Broschüre wurden von einem interdisziplinären Team mit Juristen, Ärzten, Sozialpädagogen und Pflegekräften erarbeitet. Die Broschüre steht allen Münchner Bürgerinnen und Bürgern gebührenfrei zur Verfügung. Sie ist im Internet unter www.muenchen.de/betreuungsstelle abrufbar und kann unter der E-Mailadresse betreuungsstelle.soz@muenchen.de oder unter Tel. 23348366 bestellt werden. Außerdem liegt sie in den Münchner Sozialbürgerhäusern aus. Ganz wichtig ist zu erwähnen, dass eine Patientenverfügung immer im Zusammenhang mit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson oder der Abfassung einer Betreuungsverfügung erfolgen sollte. Auch dafür finden sich die Formulare im „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“.