Das Münchner Rote Kreuz hat anlässlich des Europäischen Tages des Notrufs 112, der am 11. Februar begangen wurde, genau erklärt, was bei der Meldung eines Notfalls zu beachten ist. Viele Menschen sind unsicher, wann sie die lebensrettende Nummer 112 wählen sollen.
Bei 76.500 Einsätzen leistete das Münchner Rote Kreuz im Vorjahr Hilfe. „Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Verletzungen und bei Bränden ist die 112 die richtige Nummer“, so Sönke Lase, Leiter Rettungsdienst beim Münchner Roten Kreuz. Ein Notruf bei der Rettungsleitstelle ist in allen lebensbedrohlich erscheinenden Situationen zwingend – unter anderem bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall, starken Blutungen, offenen Knochenbrüchen und Verbrennungen. „Auch in Situationen, die schwer einschätzbar sind oder in denen Zweifel am lebensbedrohlichen Gesundheitszustand der betroffenen Person bestehen, soll die Notrufnummer 112 gewählt werden“, betont Lase.
Die 112 ist kostenfrei und kann europaweit auch vom Handy aus ohne Vorwahl gewählt werden. Die Mitarbeiter der integrierten Leitstelle für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierungen fragen bei der Meldung die wichtigsten Daten ab.
Wo ist der Ort des Notfalls?
Wichtige Angaben sind Straßenname, Hausnummer, Name bzw. Firma und Art des Gebäudes, Hauseingang, Etage und Informationen zu möglichen Zufahrtswegen. Falls der Notfallort schwer zu finden ist, ist eine Person, die an der Straße wartet und dem Rettungswagen den Weg weist, eine große Hilfe.
Was ist passiert?
Der Anrufer beschreibt Notfallsituation sowie Art und Anzahl der Verletzungen, die Symptome und den Zustand der Betroffenen. Bei lebensbedrohlichen Krankheiten sollte auch mitgeteilt werden, seit wann sich die verletzte bzw. erkrankte Person in dem Zustand befindet.
Wie viele Personen sind betroffen?
Je nach der Anzahl der Personen werden unterschiedlich viele Fahrzeuge alarmiert. Auch die Information, ob Kinder betroffen sind, ist wichtig.
Wer meldet den Notfall?
Name und Telefonnummer des Anrufers sind nötig, damit die Leitstelle den Anrufer ggf. nochmals kontaktieren kann.
Warten auf Rückfragen
Erst wenn der Mitarbeiter der Leitstelle alle benötigten Informationen hat, darf der Anrufer auflegen. Die Leitstellen in Bayern geben wenn nötig Erste-Hilfe-Hinweise. Sie leiten im Ernstfall auch zu Wiederbelebungsmaßnahmen an und bleiben im Bedarfsfall begleitend am Hörer.
Nicht lebensbedrohlich erkrankte Menschen können in der Regel nachts, am Wochenende oder an Feiertagen, bzw. wenn der Hausarzt nicht verfügbar ist, Hilfe durch Haus- und Fachärzte in Anspruch nehmen. Unter 116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung erreichbar. Erkrankungen, die vom ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden, sind beispielsweise grippaler Infekt, Brechdurchfall, Rücken- oder Bauchschmerzen.