Ein bisschen weiße Farbe auf 200 Metern, um die es viel Streit gibt: 2017 hatte die Stadt Starnberg in der Seestraße in Percha einen Fahrradstreifen aufgemalt. Das Problem: die Seestraße ist eine Einbahnstraße und der Radlweg verläuft entgegen der Fahrtrichtung. Der Sinn dahinter: nicht nur ein sichereres Radeln zu ermöglichen (ganz legal in der „falschen“ Richtung, wohlgemerkt), sondern auch die Badegäste daran zu hindern, mit ihren Autos in der kleinen Seestraße alles zuzuparken – nicht zuletzt, um den Rettungsweg freizuhalten. Das Ganze geriet schon deswegen zur Lachnummer, weil die Markierungen anfangs falsch aufgemalt wurden und mit Piktogrammen verziert waren, die es so gar nicht gab. Die Polizei hielt ihn für rechtswidrig und hörte auf in der Seestraße zu kontrollieren. Ein Jahr lang ist der Fahrradstreifen ausprobiert worden, nun sollte er wieder weg. Das Landratsamt fand ihn unsinnig und ordnete die Beseitigung an. Doch so leicht geht es nicht das Provisorium wieder zu entfernen. Die Anordnung wanderte vom Staatlichen Bauamt Weilheim zur Stadtverwaltung Starnberg und schließlich zur Straßenmeisterei Wolfratshausen. Keine Behörde fühlte sich zuständig. Die Anwohner selber ärgerten sich, dass sie vorher nicht gefragt wurden und klagen, dass sie selber nicht mehr parken können. Einer der Nachbarn aber möchte den Fahrradstreifen erhalten und hat deshalb an das Innenministerium geschrieben. Sein Brief schlug ebenfalls den Behördenweg ein und wurde an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Eine Antwort ist bislang noch ausgeblieben. Hier wiehert der Amtsschimmel!