Veröffentlicht am 12.12.2018 14:36

Digitale Barrierefreiheit

Albertine Kapfer, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Raisting (links), Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, und Raistings Bürgermeister Martin Höck (rechts). In der Mitte stehend und sitzend: Alexander Pelka und Josef Plötz von der Pfennigparade. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Albertine Kapfer, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Raisting (links), Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, und Raistings Bürgermeister Martin Höck (rechts). In der Mitte stehend und sitzend: Alexander Pelka und Josef Plötz von der Pfennigparade. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Albertine Kapfer, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Raisting (links), Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, und Raistings Bürgermeister Martin Höck (rechts). In der Mitte stehend und sitzend: Alexander Pelka und Josef Plötz von der Pfennigparade. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Albertine Kapfer, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Raisting (links), Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, und Raistings Bürgermeister Martin Höck (rechts). In der Mitte stehend und sitzend: Alexander Pelka und Josef Plötz von der Pfennigparade. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Albertine Kapfer, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Raisting (links), Katharina Droms, Behindertenbeauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, und Raistings Bürgermeister Martin Höck (rechts). In der Mitte stehend und sitzend: Alexander Pelka und Josef Plötz von der Pfennigparade. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)

Was ist eine barrierefreie Website und welche Anforderungen muss ich erfüllen, wenn ich eine solche Website zur Verfügung stellen möchte? All diese Fragen brachten die Teilnehmer zur Informationsveranstaltung der Behindertenbeauftragten des Landkreises mit. Adressaten dieser Veranstaltung sind neben den Behindertenbeauftragten der Gemeinden dieses Mal auch die Verantwortlichen für die gemeindlichen Websites gewesen.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Den Vortrag zur digitalen Barrierefreiheit hielten Josef Plötz und Alexander Pelka von der Pfennigparade. Neben einer Einführung mit Begriffsdefinition und Sensibilisierung auf die verschiedensten Arten von Behinderung und deren speziellen Anforderungen an die Technik, spielten selbstverständlich auch die rechtlichen Grundlagen eine wichtige Rolle. So schreibt die EU-Richtlinie 2016/2102 öffentlichen Dienstleistern vor, spätestens im Jahre 2020 diesen Richtlinien zu genügen. So sollen beispielsweise inhaltliche Bereiche der Website, zumindest teilweise, in Gebärdensprache und leichter Sprache vorgehalten werden, Bilder mit Texten hinterlegt werden und auf ausreichend Kontrast geachtet werden.

Noch weiter denken

Digitale Barrierefreiheit muss aber noch weiter gedacht werden, denn sie betrifft nicht nur Websites im Allgemeinen, sondern auch alle anderen digitalen Auftritte. So zum Beispiel Apps, Intranet-Lösungen oder auch PDF Dokumente. Der Einladung folgten knapp dreißig Teilnehmer in den Gemeinschaftsraum der neuen und gerade frisch bezogenen Seniorenwohnanlage in Raisting.

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