Was ist eine barrierefreie Website und welche Anforderungen muss ich erfüllen, wenn ich eine solche Website zur Verfügung stellen möchte? All diese Fragen brachten die Teilnehmer zur Informationsveranstaltung der Behindertenbeauftragten des Landkreises mit. Adressaten dieser Veranstaltung sind neben den Behindertenbeauftragten der Gemeinden dieses Mal auch die Verantwortlichen für die gemeindlichen Websites gewesen.
Den Vortrag zur digitalen Barrierefreiheit hielten Josef Plötz und Alexander Pelka von der Pfennigparade. Neben einer Einführung mit Begriffsdefinition und Sensibilisierung auf die verschiedensten Arten von Behinderung und deren speziellen Anforderungen an die Technik, spielten selbstverständlich auch die rechtlichen Grundlagen eine wichtige Rolle. So schreibt die EU-Richtlinie 2016/2102 öffentlichen Dienstleistern vor, spätestens im Jahre 2020 diesen Richtlinien zu genügen. So sollen beispielsweise inhaltliche Bereiche der Website, zumindest teilweise, in Gebärdensprache und leichter Sprache vorgehalten werden, Bilder mit Texten hinterlegt werden und auf ausreichend Kontrast geachtet werden.
Digitale Barrierefreiheit muss aber noch weiter gedacht werden, denn sie betrifft nicht nur Websites im Allgemeinen, sondern auch alle anderen digitalen Auftritte. So zum Beispiel Apps, Intranet-Lösungen oder auch PDF Dokumente. Der Einladung folgten knapp dreißig Teilnehmer in den Gemeinschaftsraum der neuen und gerade frisch bezogenen Seniorenwohnanlage in Raisting.