Im Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Es soll, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte, die Grundlage für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche bilden und die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission stärken. „Es wird die Arbeitsbedingungen spürbar besser und den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen”, so der Minister.
Um die Bezahlung der Pflegekräfte zu verbessern, gibt es zwei Wege: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnungen, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.
„Für die Durchsetzung spürbarer Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante”, erklärt das Ministerium. „Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst. Unser Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.” Es sei nun die Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern, zu verhandeln und gemeinsam zu entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Die Pflegekommission spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden. Die Pflegekommission soll zukünftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Ebenso gibt es Klarstellungen zur Auswahl der Mitglieder (insbesondere bzgl. der Berücksichtigung des Grundsatzes der Trägervielfalt) und zur Beschlussfähigkeit, so dass die Pflegekommission nicht mehr nur in Anwesenheit aller Mitglieder oder deren Stellvertreter beschließen kann.
Es ist vorgesehen, dass das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege bis Ende des Jahres in Kraft tritt.