Drei Verkehrsunfälle, drei Schwerverletzte – seit Ende Mai ereigneten sich in München drei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern. Triftige Gründe für die Münchner Verkehrspolizei, sich mit Hinweisen an Radfahrer und Fahrzeugführer zu wenden und zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufzufordern – damit Unfälle dieser Art in Zukunft vermieden werden.
Am Sonntag, 31. Mai, überquerte in Laim eine 25-Jährige auf dem Radweg der Fürstenrieder Straße die Fahrbahn der Landsberger Straße – trotz roter Ampel. Ein Autofahrer erkannte die von rechts kommende Radfahrerin zu spät und erfasste sie. Die 25-Jährige, die keinen Helm trug, erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen. Ebenfalls lebensgefährlich verletzt wurde eine 23-jährige Radfahrerin am Dienstag, 2. Juni, in Schwabing. Ein LKW-Fahrer hatte die parallel zu ihm radelnde Frau beim Rechtsabbiegen von der Schleißheimer- in die Ackermannstraße übersehen. Die 23-Jährige wurde unter den Sattelzug gezogen, mitgeschleift und überrollt. Ähnlich die Situation am Mittwoch, 3. Juni, in Kreuzhof: Ein LKW-Fahrer bog von der Forstenrieder Allee in die Schaffhauser Straße ab und übersah einen in gleiche Richtung fahrenden 83-jährigen Radler, der sich im toten Winkel befand. Um nicht überrollt zu werden, sprang der Rentner vom Fahrrad und zog sich dabei schwere Verletzungen zu.
Verhaltenshinweise für die Radfahrer: • Halten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse an die Verkehrsregeln – besonders an das Rotlicht bei Ampeln! • Tragen Sie auch ohne gesetzliche Verpflichtung auffällige Kleidung und einen Schutzhelm! • Achten Sie auf parallel zu Ihnen fahrende Großfahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen! Aufgrund des Toten Winkels sind Sie für die Fahrzeuglenker oft nicht sichtbar. Vergewissern Sie sich durch Blickkontakt mit dem Fahrer, dass er Sie wahrgenommen hat! Bleiben Sie sicherheitshalber lieber stehen!
Verhaltenshinweise für Fahrzeugführer, vor allem von LKW und Bussen: • Fahren Sie vorausschauend! • Achten Sie bereits vor dem Beginn des Abbiegevorganges auf parallel zum Fahrzeug fahrende Radfahrer! • Lassen Sie als LKW- oder Busfahrer Ihr Fahrzeug mit neuen Spiegelsystemen zur Minimierung des Toten Winkels nachrüsten, auch wenn eine Pflicht für diese Ausrüstung nur für Neuzulassungen ab Januar 2007 besteht!