Veröffentlicht am 08.06.2021 14:40

Das eigene Viertel mitgestalten


Von red
So sieht die Skyline im ersten Realisierungsabschnitt von Freiham Nord aus. (Foto: pst)
So sieht die Skyline im ersten Realisierungsabschnitt von Freiham Nord aus. (Foto: pst)
So sieht die Skyline im ersten Realisierungsabschnitt von Freiham Nord aus. (Foto: pst)
So sieht die Skyline im ersten Realisierungsabschnitt von Freiham Nord aus. (Foto: pst)
So sieht die Skyline im ersten Realisierungsabschnitt von Freiham Nord aus. (Foto: pst)

Etliche Bürgerversammlungen sind in den letzten Monaten wegen Corona ausgefallen. Jetzt wird ein neuer Anlauf gewagt: Für Aubing, Lochhausen und Langwied findet die Bürgerversammlung am Dienstag, 22. Juni, 19 Uhr, in der Dreifachturnhalle Schrobenhausener Straße 17 statt. Die Leitung der Versammlung stand zunächst noch nicht fest.

Viele Themen

Zu Beginn informiert u.a. der Bezirksausschussvorsitzende Sebastian Kriesel über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk. Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:

• Kurzübersicht zu den einzelnen Bebauungsplänen im Stadtbezirk

• Freiham (Sachstand und Zeitschiene Baufortschritte)

• Verkehrsanschluss Freiham und Aubing (Sachstand / Machbarkeitsstudie)

• Bahnübergang Brunhamstraße (weitere Entwicklungen und Planungen)

• Ausbau der S-Bahnstrecke S4 und Neubau Eisenbahnüberführungsbauwerke entlang der Strecke

• Sanierungsgebiet Neuaubing-Westkreuz

• Kultur im Stadtbezirk (Überblick der städtischen Einrichtungen, Ubo9)

• Außenstelle NS-Dokuzentrum / Zwangsarbeiterlager Ehrenbürgstraße

Nur Bewohner aus dem Viertel können abstimmen

Wer an den Abstimmungen teilnehmen will, muss sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen können. Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Anträge, die die Bürgerversammlung befürwortet, werden als Empfehlung an den Stadtrat weitergegeben.

Corona-Regeln für die Teilnahme

Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist beim Teilnahme erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen.

Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird.

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