Im Rahmen des 8. Münchner Orgelsommers erklingen im September noch zweimal die Pfeifen der Steinmeyer-Woehl-Orgel in St. Matthäus München (Nussbaumstr. 1): Am Freitag, 10. September, präsentiert Holger Boenstedt ab 19.30 Uhr Werke von Johann Sebastian Bach, Felix Mendelssohn Bartholdy und Pierre Cochereau. Am Sonntag, 12. September, findet um 11.30 Uhr eine letzte Orgelsommer-Matinée statt. Organist Armin Becker spielt Werke von Johannes Brahms, Hans Huber, Modest Mussorgski und Dmitri Schostakowitsch.
Kirchenmusikdirektor Holger Boenstedt studierte an den Musikhochschulen in Detmold und Hamburg Schul- und Kirchenmusik. Meisterkurse bei Anton Heiller, Gaston Litaize und Harald Vogel (Orgel) sowie Helmut Rilling und Sergiu Celibidache (Dirigieren) folgten. Von 1977 bis 1985 war er Kantor an der Schlosskirche Ahrensburg (Schleswig-Holstein) und von 1986 bis 2012 Kantor und Organist an der Markuskirche in München in der Nachfolge von Karl Richter und Hedwig Bilgram. Seine Arbeit mit dem von ihm 1986 gegründeten Markus-Chor München umfasste die Chormusik vom a-capella-Gesang bis zum Oratorium und vom Barock bis zur zeitgenössischen Musik. Unter seiner Leitung fanden u.a. die Münchner Erstaufführungen des Requiems von Andrew Lloyd Webber und der Kirchenoper „Mass” von Leonard Bernstein in St. Markus statt. Als Organist spielte er die Gesamtwerke von Buxtehude, Bach, Mendelssohn, Franck, Widor und vielen anderen. Konzertreisen führten ihn nach Europa und Amerika.
Am Freitag, 10. September, bietet Boenstedt ein anspruchsvolles Programm vom Barock über die deutsche Romantik bis zur französischen Moderne. Auf Johann Sebastian Bachs Präludium und Fuge in a-moll, ein Meisterwerk, das Mendelssohn bei einer Tournee in England spielte, folgt dessen viersätzige Sonate in B-Dur aus den Jahren 1844/45, die in mancherlei Hinsicht als Modell für die romantische Orgelsymphonik von Franck, Guilmant und Widor diente. Daran schließt sich ein zeitgenössisches Werk eines berühmten Nachfolgers der großen Franzosen an: Die höchst abwechslungsreichen „13 Improvisationen über Verse der Vesper”, die Pierre Cochereau, ab 1955 Notre-Dame-Organist in Paris, 1963 auf Schallplatte einspielte und die später wie viele andere seiner Improvisationen aufgeschrieben worden sind.
Der Abschluss des Münchner Orgelsommers fällt in der Matthäuskirche am Sendlinger-Tor-Platz auch in diesem Jahr wieder mit der Orgelmatinée am Tag des Denkmals zusammen, der Armin Becker zu einem ungewöhnlichen Programm inspiriert hat. Die Matinée am Sonntag, 12. September, beginnt um 11.30 Uhr mit einer Orgelübertragung des 4. Satzes aus dem „Deutschen Requiem” von Johannes Brahms: „Wie lieblich sind deine Wohnungen, Herr Zebaoth”. Derselbe Vers aus Psalm 84 liegt der 2. Psalmfantasie von Hans Huber zugrunde, die auch stilistisch an Brahms anknüpft. Zugleich schließt Armin Becker damit die Reihe mit den 4 Psalmfantasien des vor 100 Jahren gestorbenen spätromantischen Schweizer Komponisten ab. Der 2. Teil der Matinée ist russischen Komponisten gewidmet. Die zwei kleinen Impressionen „Confession” und „Cathédrale” von Dmitri Schostakowitsch entstammen der Musik zu dem Film „Ovod” („Die Stechfliege”) aus dem Jahr 1955. Den monumentalen Abschluss steuert Modest Mussorgsky bei, mit dem „Großen Tor in Kiew” aus den beliebten „Bildern einer Ausstellung”, gespielt in einer Orgelübertragung des früheren Pariser Notre-Dame-Organisten Léonce de Saint-Martin. Die Texte liest Pfr. Dr. Norbert Roth.
Die coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Informationen zu allen Konzerten des Münchner Orgelsommers sind auf www.muenchner-orgelsommer.de zu finden. Dort findet sich auch ein Link zur Online-Anmeldung (kostenlose Tickets) bei Ticket Regional, telefonische Anmeldung unter 06519790777. Restplätze werden am Konzertabend vergeben.
Für den Fall, dass die Anmeldungen die für die Matthäuskirche maximal zulässige Besucherzahl von 150 überschreiten, ist eine Wiederholung des Boenstedt-Konzerts um 20.45 Uhr geplant. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 muss am Einlass ein gültiger Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung bzw. ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.