Veröffentlicht am 03.01.2022 17:36

Sanierung soll oberste Priorität haben

Der "Bunker" beherbergt eine Realschule und ein Gymnasium. (Foto: job)
Der "Bunker" beherbergt eine Realschule und ein Gymnasium. (Foto: job)
Der "Bunker" beherbergt eine Realschule und ein Gymnasium. (Foto: job)
Der "Bunker" beherbergt eine Realschule und ein Gymnasium. (Foto: job)
Der "Bunker" beherbergt eine Realschule und ein Gymnasium. (Foto: job)

Am 14. Oktober hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das 1976 fertiggestellte Schulzentrum Fürstenried (mit dem Gymnasium und der Josef-von-Fraunhofer Realschule) als Beispiel für die Architektur des „Brutalismus“ in die bayerische Denkmalschutzliste eingetragen.

Mit Überraschung hat der Bezirksausschuss Münchner Süden (BA 19) vor Weihnachten diesen Schritt zur Kenntnis genommen. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz verlangt, dass die Unter-Schutz-Stellung von Gebäuden „im Benehmen” mit der betroffenen Gemeinde erfolgt. Dieses Benehmen zwischen Landesamt und Stadt war beim „Bunker” da aber noch nicht hergestellt. Dass der Eintrag in die Schutzliste bereits vor dem Vorliegend es Benehmens erfolgte, stößt dem Bezirksausschuss sauer auf.

Verwunderung über das Vorgehen

Dazu trägt auch der Umgang mit anderen Fällen bei: Viele bislang von dem Bürgergremium zur Prüfung vorgeschlagene Objekte wie die vom Stararchitekten Richard Meier erbauten Bürogebäude in der Hofmannstraße 51, welche nun Gefahr laufen, abgerissen und durch einen „seelenlosen Betonriegel” ersetzt zu werden, wurden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dagegen nicht für denkmalwürdig erachtet. Das kritisiert der Bezirksausschuss und zeigt sich verwunfert, dass mit dem Schuzentrum nun ein sanierungsbedürftiges, aber vollumfänglich genutztes Schulgebäude in den Stand eines Einzelbaudenkmals erhoben werde, welches zahlreicher Renovierungen bedarf und zur Erweiterung der dringend benötigten schulischen Kapazitäten vorgesehen sei.

Bürger haben etliche Fragen

Der Bezirksausschuss fürchtet, dass der Denkmalschutz die dringend notwendige Sanierung der Schule erschwert.Er möchte nun wissen, ob für solch stark sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte öffentliche Gebäude ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, damit diese entsprechend den Denkmalschutzvorgaben restauriert und erweitert werden können. Außerdem fragt er, ob durch ein längeres Verfahren zur Herstellung des Benehmens die Gefahr besteht, dass die notwendigen Erweiterungen und Sanierungen des Baukörpers verzögern werden oder gar nicht von statten gehen können.

Die Frage nach der Zeitdauer für die Herstellung des Benehmens hatte das Landesamt für Denkmalpflege im November gegenüber dem Sendlinger Anzeigerso erklärt: „Das Landesamt setzt die Kommune, in diesem Fall die Landeshauptstadt München, vom Eintragungsverfahren in Kenntnis. Diese hat dann wiederum drei Monate Zeit, fachliche Korrekturen oder Einwände mitzuteilen. Das Landesamt wird diese prüfen und abschließend über die Denkmaleigenschaft entscheiden.” Das verlangte Benehmen ist auch dann hergestellt, wenn die Landeshauptstadt München sich innerhalb der Frist gar nicht äußert.

Fehlen Kunstwerke?

Der Bezirksausschuss wies zudem darauf hin, dass die Kunstwerke von Rupprecht Geiger wohl teils aus der Schule entfernt wurden und das Farbkonzept nicht mehr originalgetreu vorhanden sei. Daher sei zu klären, wie sich das auf die Denkmaleigenschaft auswirke.

Das Landesamt habe in der Denkmalschutzliste nicht einmal den Namen des Schulzentrums richtig angegeben, so der BA. Er bat darum, dort den korrekten Titel Joseph-von-Fraunhofer-Schule - Staatliche Realschule München II und Gymnasium Fürstenried anzugeben.

Schüler sollen Vorrang haben

„Für den Bezirksausschuss ist die Feststellung der Denkmaleigenschaft aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler abzulehnen, da dies die notwendige Sanierung und Erweiterung des Gebäudes behindert”, fasste das Gremium zusammen. „Diese derzeitigen und künftigen Sanierungen und Erweiterungen sind für einen qualitativ hochwertigen Schulbetrieb für fast 2.000 Schülerinnen und Schülern unumgänglich und müssen absolute Priorität besitzen.” Sollten diese Maßnahmen durch die Denkmaleigenschaft behindert oder gar verhindert werden, lehne der BA sie entschieden an.

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