Veröffentlicht am 18.05.2022 00:00

Kein Bargeld, keine Aufforderung


Von Livia Schommer [lsc] (livia.schommer@muenchenweit.de, lsc)
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Die gesamten Einnahmen werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. (Foto: lsc)
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Die gesamten Einnahmen werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. (Foto: lsc)
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Die gesamten Einnahmen werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. (Foto: lsc)
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Die gesamten Einnahmen werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. (Foto: lsc)
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Die gesamten Einnahmen werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. (Foto: lsc)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April endgültig über die Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21). Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung in ihren Satzungen zu beschränken. „Lediglich Beitragspflichtige, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, sollen ihren Beitrag künftig bar und ohne Zusatzkosten bezahlen dürfen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern.

Zahlende müssen sich umstellen

Viele Beitragszahlerinnen und Beitragszahler überweisen den Rundfunkbeitrag bisher zur Mitte eines Quartals. Der Beitrag beläuft sich auf 55,08 Euro für drei Monate. Sie konnten sich bislang auf die viermal jährlich eintreffenden Zahlungsaufforderungen verlassen und anschließend ihre Überweisung in Auftrag geben. Künftig werden Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag regelmäßig quartalsweise zahlen zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keinen Zahlungsaufruf mehr erhalten. Stattdessen erhalten diese Beitragszahlenden einmalig eine Zahlungsaufforderung, in der der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind. Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert.

Säumniszuschlag vermeiden

„Um keine Säumniszuschläge von acht Euro zu riskieren, ist es sinnvoll, in Zukunft die Rundfunkbeiträge selbstständig zu den betreffenden Terminen zu bezahlen“, rät die Verbraucherschützerin. Sie gelten auch für die kommenden Jahre, solange sich Beitragspflicht und -höhe nicht ändern. Wer befürchtet, die Termine nicht selbstständig im Blick zu haben, kann den Rundfunkbeitrag mittels Lastschrift vom Bankkonto einziehen lassen. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei. Die verschiedenen Beratungswege und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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