Die Bürgerversammlung im Münchner Süden hatte empfohlen, eine Rad- und Fußwegeverbindung von der Forstenrieder Allee zum Neurieder Kreisel zu schaffen.
Für einen solchen Weg auf der Trasse des aufgegebenen Stäbli-Durchstiches gibt es ein Grunddienstbarkeit. Für Geh- und Radfahrer könnte also eine Passage über Privatgrund erlaubt werden - allerdings nur auf einer Breite von 2,5 Meter.
Dies ist zu schmal für einen Zwei-Richtungs-Radweg, zumal dieser über die Zugänge zu Wohnhäusern verliefe, fand die Bürgerversammlung. Sie schlug deshalb vor, das Durchgangsrecht für Radler und Fußgänger stattdessen auf den benachbarten Grundstücken des Freistaates und der Stadt sicherzustellen.
Die Stadtverwaltung teilte dem Bezirksausschuss im Münchner Süden jetzt mit, sie verfolge die Schaffung der gewünschten durchgehenden Fuß- / Radwegverbindung von der Forstenrieder Allee zum Neurieder Kreisel. Dazu würden auch entsprechende Grundstücksverhandlungen geführt.