Veröffentlicht am 29.06.2022 00:00

Ehre, wem Ehre gebührt


Von Elisabeth Schönberger [eis] (elisabeth.schoenberger@muenchenweit.de, esc)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.10.1996 beschlossen, an Personen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind, das Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB zu verleihen. Es besteht aus Silber und zeigt das Wappen der Stadt Weilheim i.OB mit der Umschrift „Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB“.

Vereine, Verbände und Organisationen können ab sofort bis Montag, 1. August, Personen bei der Stadt vorschlagen, die hervorragende Verdienste erbracht haben und die Verleihung des Ehrenzeichens verdienen. Entsprechende Antragsformulare sind im Rathaus (Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 114) erhältlich. Der Antrag kann auch online unter www.weilheim.de heruntergeladen werden.

Was wird vorausgesetzt?

Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim i.OB erbracht worden sein und mindestens 20 Jahre umfassen, wobei die Betonung auf „Verdienste“ liegt, nur 20 Jahre „dabei sein“ genügt nicht. Die Mindestdauer von 20 Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden.

Die schriftlich formulierten Vorschläge auf Verleihung des Ehrenzeichens sind dem ersten Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB zuzuleiten und müssen eine ausführliche Begründung des Vorschlags enthalten. Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss. Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember 2022 geplant.

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