Veröffentlicht am 23.08.2022 16:03

Leistungen unterscheiden sich


Von red
Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen. (Foto: fizkes/123rf/randstad/txn)
Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen. (Foto: fizkes/123rf/randstad/txn)
Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen. (Foto: fizkes/123rf/randstad/txn)
Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen. (Foto: fizkes/123rf/randstad/txn)
Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen. (Foto: fizkes/123rf/randstad/txn)

Wer eine betriebliche Ausbildung beginnt, stellt spätestens nach dem ersten Monat mit Blick auf das Konto fest, dass von der Ausbildungsvergütung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden: Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen Anteil in diese Versicherungen ein. Ist die Ausbildungsvergütung sehr gering (unter 325 Euro), übernimmt der Arbeitgeber sogar die gesamten Beiträge. Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Gut zu wissen: Die Beiträge sind bei allen Anbietern gleich, nur die Leistungen können sich im Detail unterscheiden. Es lohnt sich, bei der Wahl der Krankenversicherung darauf ein Auge zu haben. Ebenfalls ratsam ist eine Haftpflichtversicherung, die dann einspringt, wenn man mal einen Schaden verursacht. Zudem sollte abgeklärt werden, ob für im Elternhaus lebende Azubis noch die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringt. Im Zweifelsfall sollten Azubis eine eigene Versicherung abschließen.

north