Bei häuslicher Pflege haben Betroffene bereits ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Nach der Beantragung überweist die Pflegekasse den Zuschuss monatlich an den Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, die Höhe hängt vom Pflegegrad ab: Stufe 2: 316 Euro, Stufe 3 545 Euro, Stufe 4 728 Euro und Stufe 5 901 Euro.
Die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause ist persönlicher und günstiger als ein Platz im Pflegeheim. Zudem stehen Ihnen viele Zuschüsse für die Finanzierung zur Verfügung (z. B. Pflegegeld).
Das Pflegegeld kann z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft genutzt werden. Große Unterstützung bringen so genannten 24-Stunden-Kräfte. Die Pflegekraft wohnt vor Ort und übernimmt Grundpflege, Haushalt und Betreuung. Dazu zählen zum Beispiel Körperpflege, Einkaufen, Kochen von Mahlzeiten, Sauberhalten der Wohnung und soziale Freizeitaktivitäten. Die Pflegekasse zahlt aber auch die „Pflegesachleistungen“. Diese sind ein zweckgebundener Zuschuss, der ab Pflegegrad 2 die Arbeit eines Pflegedienstes finanziert. Seine Leistungen rechnet der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse ab. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad.