Veröffentlicht am 20.02.2023 10:48

Neue Unternehmenskultur für Chancengleichheit


Von red
Diversity meint nicht nur Alter und Geschlecht, sondern auch Herkunft und Behinderung. (Foto: 123rf/Randstad)
Diversity meint nicht nur Alter und Geschlecht, sondern auch Herkunft und Behinderung. (Foto: 123rf/Randstad)
Diversity meint nicht nur Alter und Geschlecht, sondern auch Herkunft und Behinderung. (Foto: 123rf/Randstad)
Diversity meint nicht nur Alter und Geschlecht, sondern auch Herkunft und Behinderung. (Foto: 123rf/Randstad)
Diversity meint nicht nur Alter und Geschlecht, sondern auch Herkunft und Behinderung. (Foto: 123rf/Randstad)

Durch die Globalisierung der Märkte und die Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden aus anderen Kulturen hat sich in der Arbeitswelt ein deutlicher Wandel vollzogen. Diversity ist der neue Leitgedanke in vielen Unternehmen. Viele Arbeitgeber haben erkannt, dass sie sich durch Vielfalt in der Personalstruktur einen Vorsprung im Kampf um gut ausgebildete Fachkräfte verschaffen. Diversity meint aber nicht nur Geschlecht und Herkunft. Auch die berufliche Eingliederung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen spielt eine immer größere Rolle.

„Die Erfahrung zeigt, dass sich entgegen früherer Vorurteile Behinderung und Leistung nicht ausschließen.“ so Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Menschen mit Behinderung sind ebenso leistungsfähig und tragen zum Geschäftserfolg bei.“ Beschäftigte mit Handicap sind in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung für Unternehmen. Sie stärken den Teamgeist, sind motiviert und erweitern den Horizont von Arbeitgebern und Kollegen. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen, erhalten oft gut ausgebildete Fachkräfte. Um Arbeitsplätze behindertengerecht einzurichten oder längere Einarbeitungszeiten auszugleichen, gibt es mittlerweile viel Unterstützung vom Staat. So besteht die Möglichkeit, etwaige Mehraufwände durch Lohnzuschüsse zu kompensieren. Bis zu 96 Monate lang kann der Arbeitgeber bis zu 70 Prozent des Gehalts vom Integrationsamt zurückbekommen, wenn er einen Menschen mit schwerer Behinderung einstellt.

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