Die Erhaltungssatzung in Sendling soll erweitert werden auf die „Bereiche südlich der Brudermühlstraße, zwischen der Thalkirchner Straße, der Schäftlarnstraße sowie der Dietramszeller Straße” - das fordert der Sendliger Bezirksausschuss (BA 6) in einem gemeinsamen Antrag von der Landeshauptstadt. Das Ziel: bestehende Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Verdrängungsprozesse beispielsweise durch Investoren oder Luxussanierungen zu vermeiden.
Die Mitglieder im Sendlinger Bezirksausschuss befürchten, dass mit dem Kulturstandort HP8 (Hans-Preißinger-Straße 8) das Stadtviertel nun noch attraktiver für Investorinnen und Investoren sei. Mithilfe der Ausweitung der Erhaltungssatzung auf das geforderte Gebiet versprechen sich die Mitglieder die Attraktivität des Viertels für Investorinnen und Investoren zu mindern und so den Milieuschutz zu wahren.
Vor allem die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen wäre deutlich schwieriger. „Dieser Beschluss, das Quartier im Umkreis des Gasteig HP8 in die „Erhaltungssatzung Sendling“ aufzunehmen, würde, wie zuletzt im Schlachthofviertel, die Umwandlung von Mietraum in Eigentumswohnungen erschweren, somit ein Beitrag zum Milieuschutz sein und eine Verlangsamung der Gentrifizierung bewirken.” Als aktuelles Beispiel führen die Mitglieder im BA 6 das Sigi-Sommer-Haus an. „Einige Häuser werden bereits an Investor*innen verkauft. Diese Immobilien sind, wie z.B. das Sigi-Sommer-Haus, oft in die Jahre gekommen, bedürfen umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen und werden in diesem Zusammenhang luxussaniert.”
Auf Anfrage teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit, dass „das Erhaltungssatzungsgebiet „Sendling“ ab dem 10.07.2021 unbefristet erlassen” wurde. Bei dieser „turnusmäßigen Untersuchung” wurden laut dem Referat auch die benachbarten Gebiete der derzeitigen Erhaltungssatzungsgebiete für Sendling geprüft. „Das südlich angrenzende Gebiet war bis 2016 Teil der Erhaltungssatzung „Sendling“ und wurde im Beschluss zur Erhaltungssatzung „Sendling“ 2016 als „entlassene Gebiete Süd“ bezeichnet. Eine Erhaltungssatzung konnte in diesen Bereichen nicht mehr begründet werden, da kein ausreichendes Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefahr festgestellt werden konnte.” Die nächste Überprüfung der Erhaltungssatzung „Sendling“ wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 durchgeführt. Dabei erfolgt auch eine Überprüfung der benachbarten Bereiche.
Derzeit gibt es in München 35 Erhaltungssatzungen, in denen insgesamt 201.100 Wohnungen gelistet sind und in denen rund 347.300 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Mit Erhaltungssatzungen verfolgt die Stadt das Ziel, Bevölkerungsstrukturen in den Stadtvierteln zu bewahren. Dabei werden aber nicht einzelne Mieterinnen und Mieter geschützt. In Gebieten mit Erhaltungssatzungen hat die Stadt ein besonderes Mitspracherecht. So müssen bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Umwandlungen von Wohnraum und Luxusmodernisierungen durch die Stadt genehmigt werden. Instandsetzungsmaßnahmen sind aber von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Erhaltungssatzungen können auch keinen direkten Einfluss nehmen auf die Höhe der Miete. Allerdings besteht auf bebauten sowie unbebauten Grundstücken in Gebieten mit Erhaltungssatzung ein Vorkaufsrecht für die Stadt und es besteht eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Wohnungseigentum oder Teileigentum. Solche Anträge werden vom Sozialreferat geprüft und nur unter engen Voraussetzungen bewilligt. Erhaltungssatzungen sind generell unbefristet gültig, werden jedoch im Abstand von fünf Jahren auf ihre Eignung überprüft und dokumentiert. In Sendling und Thalkirchen gibt es derzeit insgesamt vier Gebiete mit Erhaltungssatzung. Im Erhaltungssatzungsgebiet Thalkirchen leben rund 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner in 1.500 Wohnungen. In den Gebieten in Sendling sind es rund 19.600 Einwohnerinnen und Einwohner in 11.000 Wohnungen.