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Die Erhaltungssatzung im Bereich der Alten Heide wird nun unter anderem in Richtung Norden erweitert. (Foto: Archiv)

Strukturen schützen

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in der Landeshauptstadt München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem begrenzten Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten generell unbefristet, ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
29.09.2023 10:44 Uhr
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