Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 23. Januar 2019 die Erhaltungssatzungen „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“ und „Hohenzollernstraße“ beschlossen. Beide liegen auf dem Gebiet des 4. Stadtbezirkes (Schwabing-West). Die bisherige Satzung „Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz“ ist bis zum 10. Februar 2019 befristet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Satzungen fristgerecht vor Ablauf der bestehenden Erhaltungssatzung in Kraft treten. Die Satzung „Hohenzollernplatz / Hiltensperstraße“ weist eine Geltungsdauer von fünf Jahren auf. Die Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ gilt für zwei Jahre. Gemeinsam umfassen beide Erhaltungssatzungen den gesamten Bereich der bisherigen Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz“ und weitere Bereiche nordwestlich des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes. Das neu vorgeschlagene Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“ weist dabei zirka 6.300 Wohnungen auf, in denen rund 10.500 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Das Gebiet „Hohenzollernstraße“ beinhaltet ca. 3.300 Wohnungen mit rund 5.600 Einwohnerinnen und Einwohnern.
In der Landeshauptstadt München wird es dann insgesamt 23 Erhaltungssatzungen mit rund 159.000 Wohnungen geben, in denen etwa 284.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum.
Unter www.muenchen.de/stadtplanung, Stichwort „Erhaltungssatzungen“, sind weitere Informationen zu finden. Dort ist auch die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz, 2017 zum Download abrufbar.